Schwarzarbeit: Friseure und Kosmetiker im Visier der Fahnder
Friseur- und Kosmetikbetriebe sollen künftig stärker auf Schwarzarbeit kontrolliert werden. Das sieht der neue Entwurf des Schwarzarbeitsbekämpfungs-Gesetzes vor.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Offensiv gegen Schwarzarbeit
Das Friseur- und Kosmetikgewerbe soll in den offiziellen Katalog der Schwarzarbeits-Branchen aufgenommen werden. Das sieht der neue Entwurf für das Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung, den das Bundesministerium der Finanzen am 7. Juli 2025 bekanntgegeben hat.
Grund für diese Maßnahmen seien die vielen Beanstandungen und Ermittlungsverfahren in diesen Branchen, zu denen auch Nagelstudios und Barbershops zählen. "Die neu hinzugekommenen Branchen des Friseur- und Kosmetikgewerbes, sind nach den Beobachtungen und Feststellungen der FKS besonders stark von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung betroffen", heißt es in dem Entwurf. "In den Branchen werden in den Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) häufig offensichtlich arbeitende Personen angetroffen, die im Rahmen der Personenbefragungen angaben, nur "zu Besuch" oder als "Praktikant", "Schnupperarbeitskräfte" oder als "Probearbeiter" den ersten Tag und die erste Stunde im Betrieb tätig zu sein. Selbst bei zweifelsfrei arbeitenden Personen ergeben sich regelmäßig Schwierigkeiten bei der Identifikation und der Anmeldung zur Sozialversicherung. Im Rahmen der Personenbefragungen geben die angetroffenen Beschäftigten häufig an, dass keine festen Arbeitszeiten bestehen und die Arbeitszeit flexibel oder sogar auf Abruf eingeteilt wird. Insbesondere ausländische Beschäftigte geben häufig keine Auskunft zum tatsächlichen Beschäftigungsumfang sowie zur Entlohnung der entsprechenden Tätigkeit."
Der Gesetzentwurf der vorherigen Bundesregierung enthielt keine solche Regelung. Das Kabinett hatte den früheren Entwurf am 6. November 2024 beschlossen, nach den Neuwahlen muss er aber erneut in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden. Der aktuelle Gesetzentwurf ist von der Bundesregierung noch nicht beschlossen worden, die Ressorts müssen sich erst noch einigen.
Mehr Überwachung
Neu ist auch die Liste der Straftaten, die eine Telekommunikations-Überwachung erlauben. Diese Pläne standen bereits im Koalitionsvertrag. In Zukunft sollen auch Gespräche zwischen Personen aufgezeichnet werden können, die die "fortgesetzte Erstellung" etwa von Scheinrechnungen verabreden und "die Art und Weise der Übergabe der Rechnungen und die Veranlassung und Durchführung der illegalen Zahlungen vereinbaren".
Mehr und schärfere Maßnahmen gegen Schwarzarbeit
Bereits Anfang Juni hatte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil schärfere Maßnahmen gegen Schwarzarbeit, Geldwäsche und Finanzkriminalität angekündigt. Er will den Zollämtern Zugriff auf das Polizeiliche Informationssystem (INPOL) ermöglichen. Neben der "Etablierung eines operativen Informations- und Datenanalysesystems" beim Zoll und einer "stärker risikoorientierten Herangehensweise" will das Bundesfinanzministerium auch die Befugnisse der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) stärken. Deren Ermittlungen haben im Jahr 2024 einen Gesamtschaden von rund 766 Millionen Euro aufgedeckt. 2024 leitete der Zoll 97.000 Strafverfahren und 50.000 Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung ein. Schwarzarbeit schadet der deutschen Wirtschaft und untergäbt das Vertrauen in den Rechtsstaat.
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Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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