Friseur- und Kosmetikgewerbe sind nach den Beobachtungen der FKS besonders stark von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung betroffen

Friseur- und Kosmetikgewerbe sind nach den Beobachtungen der FKS besonders stark von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung betroffen (Foto: © serezniy/123RF.com)

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Schwarzarbeit: Friseure und Kosmetiker im Visier der Fahnder – Fleischer nicht mehr

Friseur- und Kosmetikbetriebe sollen stärker auf Schwarzarbeit kontrolliert werden. Das sieht ein geändertes Gesetz vor, das die Bundesregierung beschlossen hat. Fleischerbetriebe sind vorerst ausgenommen.

Das Friseur- und Kosmetikgewerbe soll in den offiziellen Katalog der Schwarzarbeits-Branchen aufgenommen werden. Das sieht der neue Entwurf für das Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung, den das Bundeskabinett am 6. August 2025 beschlossen hat. 

Grund für diese Maßnahmen seien die vielen Beanstandungen und Ermittlungsverfahren in diesen Branchen, zu denen auch Nagelstudios und Barbershops zählen. "Die neu hinzugekommenen Branchen des Friseur- und Kosmetikgewerbes, sind nach den Beobachtungen und Feststellungen der FKS besonders stark von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung betroffen", heißt es in dem Entwurf. "In den Branchen werden in den Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) häufig offensichtlich arbeitende Personen angetroffen, die im Rahmen der Personenbefragungen angaben, nur "zu Besuch" oder als "Praktikant", "Schnupperarbeitskräfte" oder als "Probearbeiter" den ersten Tag und die erste Stunde im Betrieb tätig zu sein. Selbst bei zweifelsfrei arbeitenden Personen ergeben sich regelmäßig Schwierigkeiten bei der Identifikation und der Anmeldung zur Sozialversicherung. Im Rahmen der Personenbefragungen geben die angetroffenen Beschäftigten häufig an, dass keine festen Arbeitszeiten bestehen und die Arbeitszeit flexibel oder sogar auf Abruf eingeteilt wird. Insbesondere ausländische Beschäftigte geben häufig keine Auskunft zum tatsächlichen Beschäftigungsumfang sowie zur Entlohnung der entsprechenden Tätigkeit."

Personen, die in diesem Wirtschaftszweig tätig sind, müssen zukünftig ihren Personalausweis, Pass, Passersatz oder Ausweisersatz mitführen und den Behörden der Zollverwaltung auf Verlangen vorlegen.

Fleischerhandwerk ist raus

Auf Druck des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) steht aber das Fleischerhandwerk – in Abgrenzung zur Fleischindustrie – zumindest vorübergehend nicht mehr im Fokus der Schwarzarbeitsbekämpfung. Es wurde für fünf Jahre aus dem Katalog der betroffenen Branchen gestrichen. Damit sind Betriebe des Fleischerhandwerks, in denen nach § 22 Abs. 2 Satz 2 GSA Fleisch in der Regel nicht mehr als 49 Personen tätig sind, vom Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz nicht mehr erfasst.

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ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke erklärte dazu: "Es ist gut und richtig, dass das Fleischerhandwerk aus dem Katalog der sogenannten Schwarzarbeitsbranchen herausgenommen wird. Damit wird eine überfällige Korrektur vorgenommen, denn die bisherigen Regelungen orientierten sich klar an den Bedingungen der Fleischindustrie und wurden den Lebens- und Betriebswirklichkeiten im Fleischerhandwerk nicht gerecht." Die Entscheidung schaffe nun Klarheit. 

Mehr Überwachung

Neu ist auch die Liste der Straftaten, die eine Telekommunikations-Überwachung erlauben. Diese Pläne standen bereits im Koalitionsvertrag. In Zukunft sollen auch Gespräche zwischen Personen aufgezeichnet werden können, die die "fortgesetzte Erstellung" etwa von Scheinrechnungen verabreden und "die Art und Weise der Übergabe der Rechnungen und die Veranlassung und Durchführung der illegalen Zahlungen vereinbaren". 

Mehr und schärfere Maßnahmen gegen Schwarzarbeit

Bereits Anfang Juni hatte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil schärfere Maßnahmen gegen Schwarzarbeit, Geldwäsche und Finanzkriminalität angekündigt. Er will den Zollämtern Zugriff auf das Polizeiliche Informationssystem (INPOL) ermöglichen. Neben der "Etablierung eines operativen Informations- und Datenanalysesystems" beim Zoll und einer "stärker risikoorientierten Herangehensweise" will das Bundesfinanzministerium auch die Befugnisse der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) stärken. Deren Ermittlungen haben im Jahr 2024 einen Gesamtschaden von rund 766 Millionen Euro aufgedeckt. 2024 leitete der Zoll 97.000 Strafverfahren und 50.000 Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung ein. Schwarzarbeit schadet der deutschen Wirtschaft und untergräbt das Vertrauen in den Rechtsstaat. 

Der Kabinettsbeschluss wird nun dem Bundesrat für weitere Beratungen zugeleitet. Die erste Lesung im Bundestag soll am 9. Oktober 2025 erfolgen.

Baugewerbe fordert praxisgerechte Lösungen

"Das Baugewerbe begrüßt den Gesetzentwurf ausdrücklich", erklärte Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer beim Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB). "Die geplanten digitalen Verfahren und schärferen Kontrollen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit sind richtige und längst überfällige Schritte. Wir dürfen nicht zulassen, dass Lohndumping und das Umgehen von Sozialabgaben zum Wettbewerbsvorteil werden". Gleichzeitig dürfe sich die Politik mit diesen Maßnahmen nicht zufriedengeben, betonte Pakleppa. "Es ist schlicht absurd, dass Prüfungen und Kontrollen digitalisiert werden, aber unsere Unternehmen weiterhin verpflichtet sind, Arbeitsverträge in Papierform auf Baustellen mitzuführen." In anderen Branchen reiche längst die digitale Übermittlung in Textform. Ebenso müsse der Gesetzgeber den Datenaustausch zwischen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, den Sozialversicherungen und den Sozialkassen der Bauwirtschaft weiter ausbauen.

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Text: / handwerksblatt.de

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