Kleine und mittlere Unternehmen sind das Rückgrat des Bauwesens.

Kleine und mittlere Unternehmen sind das Rückgrat des Bauwesens. (Foto: © dolgachov/123RF.com)

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Rechtsgutachten: Losvergabe ist wichtig für den Mittelstand

Betriebsführung

Ein juristisches Gutachten bestätigt, dass die Bundesregierung im Sinne des Koalitionsvertrages handelt, wenn sie an der losweisen Vergabe öffentlicher Aufträge festhält.

In einem gemeinsamen Rechtsgutachten bestätigen Prof. Dr. Michael Eßig und Prof. Dr. Martin Burgi, dass die Bundesregierung im Sinne des Koalitionsvertrages handelt, wenn sie im geplanten Vergabebeschleunigungsgesetz grundsätzlich am Vorrang der Losvergabe festhält. 

Hintergrund: Der Vorrang der Losvergabe bedeutet, dass öffentliche Aufträge grundsätzlich in kleinere, eigenständige Einzelaufträge (sogenannte Lose) aufgeteilt werden müssen, anstatt sie als einen großen Gesamtauftrag zu vergeben. 

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In einer Wirtschaft, die stark von mittelständischen Betrieben geprägt ist, sei es sehr wichtig, dass kleine und mittlere Unternehmen (KMU) faire Chancen bekommen, sich um öffentliche Aufträge zu bewerben, betonen die Autoren. Öffentliche Auftraggeber hätten ein eigenes Interesse daran, weil so echter Wettbewerb entstehe und die Aufträge später zuverlässig ausgeführt würden.

Mittelstand ist das Rückgrat des Bauwesens

Das aktuelle Gutachten zeigt mit klaren Zahlen, wie hoch der Anteil kleiner und mittlerer Betriebe an den vergebenen Bauaufträgen ist. Damit wird deutlich: KMU sind das Rückgrat des Bauwesens. Sie sorgen nicht nur für die Umsetzung öffentlicher Investitionen, sondern auch für wirtschaftliche Stabilität in ganzen Regionen. Die Studie zeigt außerdem, dass eine Aufteilung großer Aufträge in einzelne Lose die Zahl möglicher Bieter erhöht. Dadurch entsteht mehr Wettbewerb – beim Preis und bei der Qualität.

Die Rechtsexperten betonen, dass die Losvergabe auch zur Stabilität und Qualität öffentlicher Bauprojekte beiträgt. Werden Aufträge an mehrere mittelständische Betriebe vergeben, sinkt das Risiko von Bauverzögerungen, zum Beispiel wenn ein großer Generalunternehmer insolvent geht. Außerdem entstehen so oft innovativere und spezialisiertere Lösungen.

EU-Recht fordert Losvergabe

Negativ wäre es dagegen, wenn – wie der Bundesrat fordert – der Vorrang der Losvergabe wegen "zeitlicher Gründe" abgeschafft würde. Die Gutachter warnen hier vor verfassungsrechtlichen Problemen. Der Vorrang der Losvergabe sorge für gleiche Chancen bei öffentlichen Aufträgen und spiegele den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes (Art. 3 GG) wider. Auch zum sogenannten Bestimmtheitsgrundsatz äußern die Experten Bedenken, da der Begriff "zeitliche Gründe" zu unklar bleibt und ohne klare Kriterien verwendet werden soll.

Außerdem fordert das Europäische Parlament, dass öffentliche Aufträge in Zukunft grundsätzlich in Lose aufgeteilt werden sollen. Wenn Deutschland diesen Vorrang aufweichen würde, müsste es das Gesetz wegen EU-Vorgaben bald wieder ändern. KMU sollte auch weiterhin faire Beteiligungschancen bei öffentlichen Aufträgen behalten – so wie es im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehen ist. Alles andere wäre ein klarer Verstoß gegen den Koalitionsvertrag, der ausdrücklich eine mittelstandsfreundliche Vergabe fordert, so das Fazit der Experten. 

Quelle: ZDH

Rechtsgutachten zur Losvergabe Das Gutachten ist hier abrufbar.

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Text: / handwerksblatt.de

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