Das Kabinettsbeschluss sei ein guter Kompromiss dafür, allen Bauunternehmen einen fairen Zugang zu öffentlichen Bauaufträgen zu ermöglichen. Es müsse jetzt darum gehen, die Infrastruktur so schnell wie möglich zu ertüchtigen, so der ZDB.

Das Kabinettsbeschluss sei ein guter Kompromiss dafür, allen Bauunternehmen einen fairen Zugang zu öffentlichen Bauaufträgen zu ermöglichen. Es müsse jetzt darum gehen, die Infrastruktur so schnell wie möglich zu ertüchtigen, so der ZDB. (Foto: © alphaspirit/123RF.com)

Vorlesen:

Handwerk begrüßt vom Kabinett beschlossene Vergaberechtsreform

Handwerkspolitik

ZDH und ZDB loben das vom Bundeskabinett beschlossene Vergabebeschleunigungsgesetz als richtigen Schritt und klugen Kompromiss, der allen Bauunternehmen einen fairen Zugang zu öffentlichen Bauaufträgen ermöglicht.

Das nationale Vergaberecht soll künftig einfacher, flexibler, schneller und digitaler werden. Dazu hat das Bundekabinett jetzt das Vergabebeschleunigungsgesetz verabschiedet, um die öffentliche Beschaffung zu erleichtern und die Verfahren zu verbessern. "Das entlastet die Vergabestellen und die Unternehmen. Für Unternehmen wird es einfacher und attraktiver, sich um öffentliche Aufträge zu bewerben", verspricht die Bundesregierung.

Mit dem Gesetz erhöht die Regierung die Direktauftragswertgrenze auf 50.000 Euro für öffentliche Aufträge des Bundes. Bis zu diesem Auftragswert muss kein Vergabeverfahren, ein Bieterverfahren zwischen mehreren Unternehmen, gestartet werden. Das soll Zeit und Kosten einsparen.

Losgrundsatz gilt weiterhin

Der Losgrundsatz soll weiterhin gelten, "weil es gut für den Mittelstand ist und durch mehr Ausschreibungen auch mehr Unternehmen von den öffentlichen Aufträgen profitieren". Der Grundsatz bedeute allerdings auch, dass viele Leistungen einzeln ausgeschrieben und vergeben werden müssen, auch wenn sie zusammengehören. Das führe zu aufwändigeren und langwierigeren Verfahren.

Wo besondere Schnelligkeit gefragt ist – wie bei den Infrastrukturvorhaben des Sondervermögens oder den Bedarfen von Sicherheitsbehörden für die zivilmilitärische Verteidigung – soll deshalb unter bestimmten Bedingungen eine Gesamtvergabe zur Anwendung kommen. Für den Sicherheitsbereich können solche Ausnahmen bis 2030 gemacht werden.

Das Handwerk ist zufrieden

Holger Schwannecke Foto: © ZDH / Henning SchachtHolger Schwannecke Foto: © ZDH / Henning Schacht

Das Handwerk begrüßt die vom Kabinett beschlossene Reform: "Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss des Vergabebeschleunigungsgesetzes bekennt sich die Bundesregierung zum Grundsatz der Fach- und Teillosvergabe. Aus Sicht des Handwerks ist dies ein richtiger Schritt, der faire Wettbewerbsbedingungen und eine breite Beteiligung mittelständischer Betriebe bei Vergabeprozessen sichert", sagt Holger Schwannecke. 

Der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) spricht von einem gelungenem Ausgleich zwischen Beschleunigung und Mittelstandstauglichkeit, der die speziellen Anforderungen des Sondervermögens einschließt. "Eine tragfähige Kompromisslösung konnte so auch bei großvolumigen Beschaffungsvorhaben aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität gefunden werden."

Kapazitäten der Bauwirtschaft nutzen

Auch das Baugewerbe lobt den Kabinettsbeschluss. Er sei ein guter Kompromiss dafür, allen Bauunternehmen einen fairen Zugang zu öffentlichen Bauaufträgen zu ermöglichen. "Es muss jetzt darum gehen, die Infrastruktur so schnell wie möglich zu ertüchtigen und dafür alle Kapazitäten der heimischen Bauwirtschaft zu nutzen. Und die Mittel müssen nun so eingesetzt werden, dass die Volkswirtschaft zugleich einen deutlichen Impuls erhält", erklärt Felix Pakleppa. 

Der Steuerzahler müsse für die eingesetzten Mittel ein Optimum im Preis- Leistungsverhältnis bekommen und durch den Einsatz gerade heimischer Unternehmen werde die Konjunktur deutlich angeschoben, so der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB).Nach dem Gesetzentwurf bleibe es dabei, dass Lose gebündelt vergeben werden können, wenn dies wirtschaftlich oder technisch erforderlich ist.

Schutzmechanismus für den Mittelstand

Felix Pakleppa Foto: © ZDBFelix Pakleppa Foto: © ZDB

Mit der Beibehaltung der Losvergabe bleibe ein zentraler Schutzmechanismus für den Mittelstand erhalten. "Der heute beschlossene Entwurf ist ein tragfähiger Mittelweg, der für Geschwindigkeit bei der Umsetzung wichtiger Infrastrukturprojekte sorgt, ohne dabei die bewährte Struktur der mittelständisch geprägten Bauwirtschaft aufs Spiel zu setzen." Es sei nun entscheidend, dass alle öffentlichen Auftraggeber besonders die Kapazitäten des heimischen Mittelstands nutzen.

Pakleppa: "Denn rund 99 Prozent aller Baubetriebe haben weniger als 100 Beschäftigte und rund dreiviertel aller Beschäftigten sind in kleinen und mittleren Bauunternehmen angestellt. Diese Arbeitsplätze müssen durch den Einsatz des Sondervermögens jetzt gesichert werden. Das bringt unsere Infrastruktur in Ordnung und stärkt zugleich die heimische Konjunktur."

DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale Deutsche Handwerksblatt (DHB) registrieren!

Text: / handwerksblatt.de