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Steuerentlastung für Restaurants und Cafés ab 2026

Betriebsführung

Das Bäckerhandwerk begrüßt die kommende Umsatzsteuersenkung für Speisen in der Gastronomie auf sieben Prozent. Die Pläne entlasten auch Konditoren und Fleischer.

Das Bundesfinanzministerium hat die Umsatzsteuersenkung auf Speisen in der Gastronomie zum 1. Januar 2026 auf den Weg gebracht. Der Mehrwertsteuersatz für Speisen (nicht Getränke) in der Gastronomie soll von 19 auf sieben Prozent sinken - wie es bereits zu Corona von Mitte 2020 bis Ende 2022 der Fall war. Und zwar nicht mehr vorübergehend, sondern dauerhaft. 

So sieht es der jetzt veröffentlichte Referentenentwurf des Steueränderungsgesetz 2025 vor -  also die erste schriftliche Fassung des Gesetzentwurfs. Das Bundesfinanzministerium hat jetzt mit der Umsetzung begonnen.

Auch weitere Steuerentlastungen sind darin vorgesehen, etwa die Anhebung der Pendlerpauschale auf 38 Cent sowie Entfristung der Mobilitätsprämie oder die Anhebung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale auf 3.300 Euro beziehungsweise 960 Euro.

Nicht nur Restaurants und Hotels würden von der Steuerentlastung für die Gastronomie profitieren, sondern auch Bäcker, Konditoren und Fleischer mit angeschlossenem Imbiss oder Café.

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"Das erhöht die Kaufkraft unserer Kundschaft und entlastet Bäckereien", sagt Dr. Friedemann Berg, Hauptgeschäftsführer beim Zentralverband des Bäckerhandwerks in Berlin. Da es sich bislang nur um einen Referentenentwurf handelt, wolle man den weiteren Gesetzgebungsprozess begleiten. "Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Interessen des Bäckerhandwerks auch in den weiteren Beratungen berücksichtigt werden", so Berg weiter.

Ob die Betriebe die Entlastung an ihre Kunden weitergeben, steht ihnen frei. Im Referentenentwurf heißt es: "Sowohl die Weitergabe der Steuersenkung an Verbraucherinnen und Verbraucher als auch zusätzliche Investitionen sind möglich. Die Entscheidungen sind abhängig von Marktbedingungen und obliegen den betroffenen Unternehmen." 

Quellen: Zentralverband des Bäckerhandwerks; Bundesministerium der Finanzen

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Text: / handwerksblatt.de

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