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HWK Koblenz | November 2024
Letzte-Hilfe-Kursus in Koblenz
Einige Plätze für den Termin am 6. November sind noch frei – Anmeldungen sind bei der HwK Koblenz möglich. Für 2025 sind weitere Termine geplant
Dieselautos haben weiter freie Fahrt in Dortmund. Sofern der Verkehr es zulässt. (Foto: © martinkay78/123RF.com)
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Gezerre um Fahrverbote - Themen-Specials
Januar 2020
Der Streit um die Luftverschmutzung in Dortmund ist beigelegt: Die Deutsche Umwelthilfe und das Land NRW haben sich auf ein Maßnahmenpaket geeinigt. Fahrverbote gibt es darin nicht.
Die Deutsche Umwelthilfe, das Land NRW und die Stadt Dortmund haben im Streit um den Luftreinhalteplan einen Vergleichsvorschlag des 8. Senats des Oberverwaltungsgerichts NRW angenommen. Ein Fahrverbot sieht der Vergleich nicht vor. Aber der Luftreinhalteplan der Stadt muss nachgebessert werden.
In einem mehrstündigen, nichtöffentlichen Erörterungstermin am 14. Januar 2020 im Oberverwaltungsgericht haben Vertreter der Deutschen Umwelthilfe, des Landes NRW und der Stadt Dortmund "intensive und konstruktive Gespräche" geführt. Unter Leitung des Senats ist ein 17-seitiges Gesamtkonzept verschiedener Luftreinhaltemaßnahmen erarbeitet worden, mit denen eine zügige Grenzwerteinhaltung erreicht werden soll. Zu den möglichen Maßnahmen gehört auch ein Lkw-Durchfahrverbot auf der B1.
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Es sollen nicht nur kurzfristige, sondern auch mittel- und langfristige Maßnahmen zur nachhaltigen, umweltgerechten Veränderung der Verkehrssituation in Dortmund ergriffen werden, um die Luftschadstoffbelastung kontinuierlich zu vermindern. Unter anderem soll auf der Brackeler Straße eine Umweltspur eingerichtet und zwischen Borsigplatz und Im Spähenfelde die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h reduziert werden. Auf der Ruhrallee soll durch eine Anpassung der Signalsteuerung der Fußgängeranlage Ruhrallee/Rheinlanddamm in Verbindung mit der Einführung von Tempo 30 eine Pförtnerung und damit Reduzierung des Verkehrs in Fahrtrichtung stadteinwärts bewirkt werden.
Aktenzeichen: 8 D 106/18.AK
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