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HWK Koblenz | November 2024
Letzte-Hilfe-Kursus in Koblenz
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Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt bei einem Arbeitsunfall ein Verletztengeld. (Foto: © Elnur Amikishiyev/123RF.com)
Vorlesen:
Arbeitsunfälle und die Folgen - Themen-Specials
Februar 2020
Einnahmen aus Schwarzarbeit werden nach einem Arbeitsunfall beim Verletztengeld nicht berücksichtigt.
Bei einem Arbeitsunfall steht der Mitarbeiter bekanntlich unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Von dieser gibt es auch ein Verletztengeld. Dessen Höhe bemisst sich nach dem tatsächlich erzielten Arbeitsentgelt. Über Abrechnungen muss der Lohn nachgewiesen werden. Mögliche Einnahmen aus Schwarzarbeit, die nicht belegbar sind, werden nicht berücksichtigt. Dies teilt die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins mit.
Auf dem Bau wird mit Schwarzarbeit und falschen Rechnungen systematisch betrogen. > Hier weiterlesen!
Auf einer Großbaustelle verletzte sich ein Arbeiter durch eine einstürzende Decke. Die Berufsgenossenschaft bestätigte den Unfall als Arbeitsunfall und zahlte Verletztengeld. Für den Anspruch wurden Verdienstabrechnungen für eine Tätigkeit von wöchentlich 20 Stunden vorgelegt. Danach berechnete sich das Verletztengeld. Der Mann verwies aber darauf, dass er weitaus mehr auf der Baustelle gearbeitet habe und legte einen Arbeitsvertrag über 40 Arbeitsstunden vor. Die Berufsgenossenschaft weigerte sich, das Verletztengeld anhand von 40 Wochenarbeitsstunden zu berechnen. Dieses orientiere sich ausschließlich an dem tatsächlichen Arbeitsentgelt, und nicht an den Arbeitsstunden im Arbeitsvertrag. Der Mann klagte die restliche Summe ein.
Seine Klage blieb erfolglos. Obwohl festgestellt wurde, dass es auf der Baustelle üblich gewesen sei, 20 Wochenstunden als sozialversicherungspflichtige Tätigkeit und 20 Stunden im Rahmen von Schwarzarbeit zu absolvieren, blieb es bei der Höhe des Verletztengeldes. Der Arbeitnehmer hatte nur das tatsächliche Arbeitsentgelt für 20 Wochenstunden nachweisen können, mögliche Einnahmen aus Schwarzarbeit dagegen nicht.
Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 25. Oktober 2019, Az. L 9 U 109/17
Was tun nach einem Arbeitsunfall? Selbst die besten Arbeitsschutzmaßnahmen bieten keine absolute Sicherheit. Verletzt sich ein Mitarbeiter, müssen Chefs nicht nur für Erste Hilfe sorgen. Lesen Sie > hier mehr!
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