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Neue Software hilft bei Dokumentationspflicht

Seit der Neufassung der Gewerbeabfallverordnung gibt es etliche Dokumentationspflichten. Darüber und über eine neue Software informiert die HWK Dortmund am 5. Februar.

Mit der Neufassung der Gewerbeabfallverordnung im August 2017 ist die Dokumentationspflicht umfangreicher geworden. Zudem besteht eine erweiterte Abfalltrennung. Im Zuge dessen hat die Handwerkskammer (HWK) Düsseldorf eine Software entwickelt, die über den Zentralverbund des Deutschen Handwerks (ZDH) allen Unternehmern zur Nutzung angeboten wird.

Zu diesem Thema findet bei der HWK Dortmund am Montag, 5. Februar von 17 bis 19 Uhr eine Informationsveranstaltung statt, bei der es viele Tipps zum Umgang mit der neu aufgelegten Gewerbeabfallverordnung gibt.

Ebenfalls bei der Veranstaltung beleuchtet wird die neue Softwarelösung. Durch sie sollen relevante Daten und Dokumente erfasst werden und eine Zusammenfassung für die Behörden erstellt werden können. Die einzelnen Schritte wurden einfach gestaltet.

Zum Hintergrund: Die Gewerbeabfallverordnung regelt den Umgang mit gewerblichen Siedlungsabfällen sowie Bau- und Abbruchabfällen. Um das Recycling der betroffenen Abfallarten zu fördern, lässt die Neufassung der Verordnung deren energetische Verwertung nur noch in Ausnahmefällen zu. Sie sieht eine noch striktere Getrennthaltung einzelner Abfallfraktionen vor und verpflichtet die Unternehmen, die Erfüllung der Pflichten zu dokumentieren.

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Die Software zum Download ist hier zu finden.  

Kontakt
Siegfried Riemann
HWK-Unternehmensberater für Technik und Umwelt
Tel.: 0231/ 5493-426
siegfried.riemann@hwk-do.de 

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Text: / handwerksblatt.de

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