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HWK Trier | Mai 2025
Beratung: Beruflich weiterkommen im Handwerk
Persönliche Beratung beim "Zukunftstreffer" :Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, 13. Mai, von 16. bis 17.30 Uhr.
Zum 1. Januar 2025 wird der gesetzliche Mindestlohn auf 12,82 Euro steigen. (Foto: © gwolters/123RF.com)
Vorlesen:
Das Handwerk hat sein kostenloses Informationsblatt zum gesetzlichen Mindestlohn aktualisiert. Darin finden Betriebe praktischen Rat, der auch die neuesten Entwicklungen bei diesem Thema berücksichtigt.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat sein kostenloses Informationsblatt zum gesetzlichen Mindestlohn überarbeitet und aktualisiert. Darin finden Firmenchefs praktische Tipps mit Beispielen, die auch die aktuellen Themen behandeln.
Seit 2015 gibt es in Deutschland einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn, der im Mindestlohngesetz (MiLoG) geregelt ist. Er legt die Lohngrenze fest, die nicht unterschritten werden darf. Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 12,41 Euro je Zeitstunde. Außerdem wurden die Schwellenwerte für Ausnahmen von den Dokumentationspflichten erhöht. Zum 1. Januar 2025 wird der gesetzliche Mindestlohn erneut steigen, und zwar auf 12,82 Euro.
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Der kostenlose ZDH-Flyer erklärt unter anderem, wann und für welche Beschäftigten der gesetzliche Mindestlohn zu zahlen ist, wie dessen Höhe bestimmt wird und wer seine Einhaltung kontrolliert und durchsetzt.
Aus dem Inhalt:
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