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HWK Trier | Mai 2025
Beratung: Beruflich weiterkommen im Handwerk
Persönliche Beratung beim "Zukunftstreffer" :Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, 13. Mai, von 16. bis 17.30 Uhr.
Vorsicht bei der Rechnungsstellung – für eventuelle Manipulationen ist der Betrieb verantwortlich! (Foto: © Bartolomiej Pietrzyk/123RF.com)
Vorlesen:
Ein aktuelles Gerichtsurteil des OLG Schleswig-Holstein besagt, dass Betriebe bei Manipulationen verantwortlich sind.
Handwerksbetriebe sollten ihre elektronischen Rechnungen auf sicheren Wegen an ihre Kunden senden. Das empfiehlt die Handwerkskammer Münster mit Blick auf ein aktuelles Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (Az. 12 U 9/24). Darin wird auf erhebliche Sicherheitsrisiken beim Versand von Rechnungen per E-Mail hingewiesen. In dem dort verhandelten Fall wurde eine per E-Mail verschickte Rechnung eines Installationsbetriebs durch Dritte manipuliert. Die Bankverbindung im PDF-Anhang wurde unbemerkt geändert, wodurch die Kundin den Rechnungsbetrag auf ein falsches Konto überwies. Das Gericht sah die Verantwortung beim versendenden Unternehmen. Das Urteil macht deutlich: Der Einsatz einfacher Transportverschlüsselung reicht nicht aus, um sensible Daten ausreichend zu schützen. Manipulationen müssen verhindert und den datenschutzrechtlichen Anforderungen genügt werden.
Die Handwerkskammer Münster rät Betrieben zu einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für den E-Mail-Versand sensibler Dokumente. Der Einsatz gesicherter Kundenportale oder der Versand per Briefpost biete sich an. Neue oder geänderte Bankverbindungen sollten über einen zweiten Kommunikationsweg, etwa telefonisch, mitgeteilt werden. Am besten würde die Kundschaft aktiv über mögliche Risiken und ihre Schutzmaßnahmen informiert. Betriebe, die diese Hinweise beachten, könnten potenziellen Schaden vermeiden und das Vertrauen ihrer Kunden stärken, so die Handwerkskammer Münster.
Hintergrund: BeratungKontakt Hinweise zu technischen Vorkehrungen gibt die Handwerkskammer Münster unter Tel. 0209 3807722.
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