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HWK des Saarlandes | Mai 2024
Phishing-Angriffe im Handwerk verhindern
Im Zeitalter der fortschreitenden Digitalisierung geraten auch Handwerksbetriebe zunehmend in den Fokus potenzieller Cyber-Bedrohungen.
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Jetzt ist es amtlich: Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2017 von 8,50 auf 8,84 Euro. Das hat das Bundeskabinett beschlossen.
Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 1. Januar 2017 auf 8,84 Euro erhöht. Das Bundeskabninett folgt damit dem Beschluss der Mindestlohnkommission von Ende Juni.
Die Mindestlohnkommission hat sich bei ihrer Entscheidung an der Tarifentwicklung orientiert, heißt es. Das Mindestlohngesetz sieht vor, dass die Kommission alle zwei Jahre über Anpassungen des Mindestlohnes entscheidet, erstmals bis zum 30. Juni 2016. Sie soll außerdem die Auswirkungen des Mindestlohnes fortlaufend evaluieren und der Regierung alle zwei Jahre berichten. 2020 ist das Gesetz insgesamt auf dem Prüfstand.
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