Der Arbeitnehmer muss die Krankheit beweisen
Ein Arbeitnehmer bekommt Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall auch dann nur für sechs Wochen, wenn er während einer Arbeitsunfähigkeit erneut erkrankt.
Wer krank wird und Lohnfortzahlung erhält, bekommt diese auch bei einer neuen Krankheit nur sechs Wochen lang. Die Lohnfortzahlung läuft erst dann erneut, wenn beim Ausbruch der zweiten Krankheit die erste beendet war.
Hat der Arbeitgeber wichtige Indizien dafür, dass die zweite Krankheit schon während der ersten Arbeitsunfähigkeit begonnen hat, muss der Arbeitnehmer beweisen, dass diese erneute Krankheit erst später eingetreten ist.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25. Mai 2016, Az. 5 AZR 318/15
Foto: © kzenon/123rf.com
Text:
Rainer Fröhlich /
handwerksblatt.de
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