Bargeldintensive Betriebe, etwa Bäckereien, Fleischereien oder Friseure, müssen jetzt jederzeit mit einer Kassen-Nachschau rechnen. (Foto: © Andreas Buck)

Vorlesen:

Kassen-Nachschau: Infos für Handwerker

Kompakte Informationen für Handwerksbetriebe zum Thema "Unangekündigte Kassen-Nachschau" stellt der Zentralverband des Deutschen Handwerks als E-Magazin bereit.

Seit dem 1. Januar 2018 besteht für die Finanzverwaltung die Möglichkeit, unangekündigt im Rahmen einer Kassen-Nachschau die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung zu prüfen.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat die wichtigsten Informationen für betroffene Betriebe in dem Flyer "Die Kassen-Nachschau – das neue Prüfungsinstrument der Finanzverwaltung seit dem 1. Januar 2018" zusammengestellt.

Das könnte Sie auch interessieren:

Es gibt eine Übersicht über die wichtigsten Kernpunkte einer Kassen-Nachschau in Form eines E-Magazins. Der Flyer kann auch bestellt werden werden.

Text: / handwerksblatt.de