Foto: © Constanze Knaack-Schweigstill
HWK Trier | Mai 2024
Nardograu wie ein Nigelnagelneuer
Umstyling für ein umgebautes E-Mobil: Fahrzeuglackierer sind mit Feuereifer bei der Prüfungsvorbereitung – dank eines besonders pfiffigen Projekts.
Bargeldintensive Betriebe, etwa Bäckereien, Fleischereien oder Friseure, müssen jetzt jederzeit mit einer Kassen-Nachschau rechnen. (Foto: © Andreas Buck)
Vorlesen:
Kompakte Informationen für Handwerksbetriebe zum Thema "Unangekündigte Kassen-Nachschau" stellt der Zentralverband des Deutschen Handwerks als E-Magazin bereit.
Seit dem 1. Januar 2018 besteht für die Finanzverwaltung die Möglichkeit, unangekündigt im Rahmen einer Kassen-Nachschau die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung zu prüfen.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat die wichtigsten Informationen für betroffene Betriebe in dem Flyer "Die Kassen-Nachschau – das neue Prüfungsinstrument der Finanzverwaltung seit dem 1. Januar 2018" zusammengestellt.
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Es gibt eine Übersicht über die wichtigsten Kernpunkte einer Kassen-Nachschau in Form eines E-Magazins. Der Flyer kann auch bestellt werden werden.
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