Kassennachschau: Jetzt geht es los
Die Finanzämter starten mit der unangemeldeten Kassennachschau. Da der Firmenchef bei der Prüfung nicht anwesend sein muss, sollte er für den Fall der Fälle Ansprechpartner benennen.
Schon der nächste Kunde könnte vom Finanzamt sein: Seit dem 1. Januar 2018 kann der Fiskus in Unternehmen unangemeldete Kassennachschauen durchführen. In den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Thüringen und Berlin wurde nun offenbar damit begonnen, das berichtet die Steuerberatungsgesellschaft ELT.
Betroffen sind vor allem bargeldintensive Betriebe, wie Bäcker, Fleischer, Wirte, Friseure oder Ladengeschäfte. Bei einer Kassennachschau darf der Finanzbeamte die Räume des Unternehmens unangekündigt betreten.
Prüfer kann jederzeit zu den üblichen Öffnungszeiten vorbeikommen
Die Prüfer weisen sich als Angehörige des Finanzamts aus und geben ein Merkblatt zur Kassen-Nachschau aus. Dann schauen sie, ob das Kassensystem den Vorgaben der Finanzverwaltung entspricht. Beispielsweise muss jedes elektronische Kassensystem alle Buchungen einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet und unveränderbar aufzeichnen. Außerdem muss man dem Prüfer eine Verfahrensdokumentation vorgelegen können. Fallen dem Prüfer Unregelmäßigkeiten auf, kann er sofort zu einer regulären Betriebsprüfung übergehen.
Die Prüfung kann während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten zu jeder Zeit vorgenommen werden, solange der Unternehmer oder Arbeitnehmer anzutreffen sind. Ob der Chef selbst anwesend ist, spielt dabei keine Rolle. "Daher ist es wichtig, dass Unternehmer für ihre Abwesenheit einen Ansprechpartner benennen, der dem Finanzbeamten Auskunft geben darf", rät Torsten Lenk, Vorstand der ETL AG Steuerberatungsgesellschaft. Alle anderen Mitarbeiter sollten möglichst keine Gespräche mit dem Finanzbeamten führen und bei Nachfragen auf den Ansprechpartner verweisen.
Text:
Rainer Fröhlich /
handwerksblatt.de
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