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Fälschungssichere Registrierkassen

Steuerbetrug an manipulierbaren Registrierkassen soll in Zukunft nicht mehr möglich sein. Für Betriebe wird es aber lange Übergangsfristen für die Anpassung der Kassensysteme geben.

Steuerbetrug an manipulierten Kassen soll wirksamer bekämpft werden: Bäcker, Fleischer, Friseure und alle anderen Ladeninhaber in Deutschland müssen ihre elektronischen Registrierkassen auf ein fälschungssicheres System umstellen. Die Aufzeichnungssysteme müssen ab 2020 durch eine zertifizierte Sicherheitseinrichtung geschützt werden, damit das Löschen von Umsätzen nicht mehr möglich ist. Die technischen Anforderungen zertifiziert das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Die technischen Lösungen sollen "technologieoffen und herstellerunabhängig" sein. 

Quittungen ausgeben wird Pflicht

In Zukunft müssen die Händler außerdem Quittungen an ihre Kunden ausgeben. Wer Waren an viele unbekannte Personen verkauft, kann sich von der Belegausgabepflicht befreien lassen. Würstchenverkäufer auf Sportplätzen, bei Kinderfesten und Schützenfesten sind zum Beispiel nicht betroffen.

Künftig auch unangemeldete Kassenkontrollen

Außerdem wird bereits ab 2018 die Möglichkeit der Kassen-Nachschau eingeführt. Dabei handelt es sich um unangemeldete Kassenkontrollen durch die Steuerprüfer, um möglichen Steuerbetrug zeitnah aufklären zu können.

Lena Strothmann begrüßt das Gesetz

Die CDU-Bundestagsabgeordnete Lena Strothmann ist zufrieden mit dem Gesetz, auf das sich CDU und SPD nach langem Ringen Ende 2016 geeinigt haben. "Mit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen haben wir einen guten Ausgleich geschaffen, um Steuerhinterziehung durch schwarze Schafe zu bekämpfen, ohne damit unverhältnismäßige bürokratische und finanzielle Belastungen für die große Mehrheit der steuerehrlichen Betriebe zu schaffen."  

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Die von der SPD geforderte allgemeine Registrierkassenpflicht habe die Union als unverhältnismäßige finanzielle Belastung der Betriebe erfolgreich abwenden können, betont Strothmann. "Eine solche Regelung hätte alle Unternehmen unter den Generalverdacht der Steuerhinterziehung gestellt, viele Betriebe verpflichtet neue Kassensysteme anzuschaffen und erhebliche Investitionskosten verursacht – zu Lasten der ehrlichen Kaufleute und Handwerker", so die Chefin eines Maßschneiderateliers in Gütersloh, die seit 1987 zudem Präsidentin der Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld ist. 

BIS soll jetzt zügig die konkreten Anforderungen vorlegen

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hält den Kompromiss ebenfalls für "tragfähig". Er habe zwar Investitionen in die Kassen zur Folge, durch die verlängerte Übergangsregelung bis Ende 2022 sei aber ein Schutz bereits getätigter Investitionen erreicht, so ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke. Außerdem würden die Ausnahmen – etwa bei der Bonausgabepflicht – einer "ausufernden Belastung" entgegenwirken. Positiv für die Betriebe sei die Rechtssicherheit. Wer eine manipulationssichere Kasse korrekt einsetzt, dem soll die ordnungsgemäße Kassenführung anerkannt werden. 

Das bedeutet das für die Unternehmen:

  • Die neuen Anforderungen gelten ab 2020. Dann neu angeschaffte elektronische Kassensysteme müssen über eine technische Sicherheitseinrichtung verfügen, die ab dem ersten Tastendruck alle Eingaben in das System unveränderlich und verschlüsselt erfasst. 
  • Für bereits bestehende Registrierkassen wird der Einsatz einer technischen Sicherheitseinrichtung verpflichtend, damit digitale Grundaufzeichnungen nicht nachträglich manipuliert werden können.  Zuständig ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
  • Alle ab November 2010 erworbenen Kassensysteme, die bauartbedingt bis 2020 nicht auf die Anforderungen des neuen Kassengesetzes umgerüstet werden können, dürfen bis Ende 2022 weiter verwendet werden.

Es sind außerdem unangekündigte Kontrollen möglich. Es können Geldstrafen von bis zu 25.000 Euro festgelegt werden. Mit der Kassennachschau wird ab dem 1. Januar 2018 ein eigenständiges Verfahren zur Kontrolle der ordnungsgemäßen Erfassung von Geschäftsvorfällen eingeführt.

Text: / handwerksblatt.de

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