Buntes Laub mag schön anzusehen zu sein, kann aber Risiken bergen – und zwar dann, wenn es nass wird.

Buntes Laub mag schön anzusehen zu sein, kann aber Risiken bergen – und zwar dann, wenn es nass wird. (Foto: © HUK-COBURG)

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Rutschgefahr auf nassem Laub: Wer haftet?

Die Temperaturen sinken, Niederschläge nehmen zu – und Bäume verlieren ihre Blätter. Doch wer haftet, wenn es auf Bürgersteigen aufgrund von nassem Laub zu Unfällen kommt?

Vorsicht, rutschig! Ein falscher Schritt und schon ist es geschehen. Liegengebliebenes Laub und Niederschläge verwandeln Bürgersteige in riskante Rutschbahnen. Die HUK-Coburg klärt auf, wer für die Beseitigung von Laub zuständig ist und im Fall der Fälle haftet.

Zuständigkeit und Folgen

"Wer zum Besen greifen muss, regeln die meisten Kommunen in ihren Satzungen. Hier schreiben sie fest, ob und in welchem Umfang sich Hauseigentümer um die Reinigung der Bürgersteige kümmern müssen", erklärt die Versicherungsgruppe. "Wer sich der Reinigungspflicht dauerhaft entzieht, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Den Eigentümern eines Mietshauses steht es offen, die Reinigungspflicht über den Mietvertrag an die Mieter weiterzugeben."

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Trägt sich ein Unfall zu, geht es neben strafrechtlichen Konsequenzen ebenso um die persönliche Haftung: "Bricht sich ein Passant beispielsweise das Bein, weil vergessen wurde, die Blätter wegzufegen, muss der Verantwortliche für den Schaden aufkommen", so die HUK-Coburg. "Ohne Haftpflichtversicherung kann das teuer werden: Im geschilderten Fall können dem Geschädigten Schmerzensgeld und falls er arbeitet, auch eine Entschädigung für seinen Verdienstausfall zustehen." Führt ein Unfall zu bleibenden Schäden, können Betroffene außerdem Anspruch auf lebenslange Rentenzahlungen haben.

Grundsätzlich bestimmen die speziellen Umstände des Einzelfalls, ob und in welchem Umfang ein säumiger Laubräumer haftet.

Quelle: HUK-COBURGDHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale Deutsche Handwerksblatt (DHB) registrieren!

Text: / handwerksblatt.de

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