Baugewerbe: Gebäudetyp E kann Baukosten senken
Mit dem Gebäudetyp E soll das Bauen einfacher, günstiger und schneller werden. Das "E" steht für einfach. Der Gesetzentwurf liegt jetzt vor. Das Baugewerbe fordert die Länder auf, an einem Strang zu ziehen.
Deutschland braucht dringend mehr bezahlbaren Wohnraum. Hier soll das Gebäudetyp-E-Gesetz helfen. Es soll das Bauen einfacher, günstiger und schneller machen. In Gebäuden, die nach dem Gebäudetyp-E gebaut werden, soll auf alles verzichtet werden, was nicht unbedingt notwendig ist. Zum Beispiel braucht nicht jede Familie zwölf Steckdosen im Kinderzimmer. Qualität und Sicherheit der Gebäude soll das aber nicht beeinträchtigen.
Das Bundesjustizministerium hat in Abstimmung mit dem Bundesbauministerium am 26. Oktober 2026 einen Gesetzentwurf zum Bauen nach dem Gebäudetyp E vorgelegt. Der Entwurf schlägt eine Änderung des Bauvertragsrechts vor.
Auf den Gebäudetyp E sollen sich die Beteiligten an einem Bauprojekt freiwilliger Basis verständigen können. Treffen sie keine solche Vereinbarung, bleibt es bei den bisherigen Regeln des Bauvertragsrechts. An zwingenden staatlichen Vorgaben, zum Beispiel zu Brandschutz, Belichtung oder Statik soll das geplante Gesetz nichts ändern.
Entscheiden sie sich für den Gebäudetyp E, dann soll der Grundsatz gelten "Genug ist genug". Wer die gesetzlichen Vorgaben einhält, ist dann auf der sicheren Seite, so das Bundesjustizministerium. Treffen die Technischen Baubestimmungen eine konkrete Vorgabe zur Geschosshöhe, dann muss nur diese Vorgabe eingehalten werden. Es spielt keine Rolle, ob vergleichbare Neubauten eine höhere Geschossdecke aufweisen oder ob zum Beispiel DIN-Normen einen höheren Standard vorsehen. Es stehe den Parteien aber weiterhin frei, einen höheren Komfortstandard zu vereinbaren.
"Lieber eine Wohnung mit weniger Steckdosen, dafür aber bezahlbar"
Die Bauwirtschaft wartet schon lange auf das Gesetz und begrüßt den Entwurf. "Es ist dringend notwendig, dass wir einfacher und günstiger bauen können", sagt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB). Es gehe ja nicht darum, die Standards für Sicherheit zum Beispiel bei Statik oder Brandschutz abzusenken. "Vielmehr sollen Bauherren die Möglichkeit bekommen, Komfort- und Ausstattungsstandards abzusenken, wenn sie dies möchten. Lieber eine Wohnung mit schlankeren Querschnitten und weniger Steckdosen, dafür aber bezahlbar."
Auf den Gesetzentwurf folgt nun das parlamentarische Verfahren. Die Koalitionspartner sind sich in den Details noch nicht einig sind.
Für das Baugewerbe ist wichtig, dass die Bundesländer reagieren und ihre Technischen Baubestimmungen entsprechend vereinheitlichen, damit man günstiger bauen und auf Komfort- und Ausstattungsmerkmale verzichten kann. Pakleppa: "So kann der Gebäudetyp E ein wirklicher Bundesstandard werden und möglichst in allen Bundesländern in gleicher Weise zur Anwendung kommen. 16 Gebäudetypen E in 16 Bundesländern kann keiner wollen."
Der Gesetzentwurf wurde auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht. Bis zum 9. November 2026 gibt es nun Gelegenheit zur Stellungnahme.
DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale Deutsche Handwerksblatt (DHB) registrieren!
Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
Kommentar schreiben