(Foto: © Wolfgang Reiher / Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks)

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Arbeitszeit: Bäcker wollen raus aus der Grauzone

Das Bäckerhandwerk macht Druck beim neuen Arbeitsminister: Die Koalitionsvereinbarung zur Sonntagsarbeit müsse jetzt umgesetzt werden. Bäckereien wollen an Sonn- und Feiertagen bis zu acht Stunden rechtssicher arbeiten können.

Bundesarbeitsminister Alexander Schweitzer ist erst einen Tag im Amt, da erreicht ihn eine Resolution des Bäckerhandwerks. Der Zentralverband fordert ihn und die Bundesregierung auf, das Bäckerhandwerk zum 1. Januar 2027 in den Ausnahmekatalog des Arbeitszeitgesetzes aufzunehmen. Bäckereien sollen damit an Sonn- und Feiertagen bis zu acht Stunden rechtssicher arbeiten können.

Die Mitgliederversammlung des Verbands verabschiedete die Resolution einstimmig. Grundlage dafür ist eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag der Bundesregierung. Die Aufnahme in den Ausnahmekatalog müsse ohne zusätzliche branchenspezifische Einschränkungen kommen, betont der Verband. "Bundesarbeitsminister Schweitzer muss jetzt liefern. Die Vereinbarung im Koalitionsvertrag dazu ist klar und kein Selbstzweck – sie muss jetzt zügig umgesetzt werden und in der Backstube ankommen. Wir brauchen eine Regelung, die funktioniert, und keine neuen Hürden, die den Betrieben am Ende kaum weiterhelfen", erklärt Roland Ermer, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks.

Drei Stunden reichen nicht für die Backstube

Ein Gesetzentwurf liege bis heute nicht vor. Das sei weder nachvollziehbar noch länger hinnehmbar, so Ermer. Der Verband setzt sich schon seit Jahren dafür ein. Drei Stunden würden für die Backstube einfach nicht reichen. "Frische Backwaren für Sonntag und die Tage danach entstehen nicht auf Knopfdruck." Brot und Backwaren, die am Montag oder am Tag nach einem Feiertag in den Regalen liegen sollen, bereiten Bäckereien häufig schon am Vortag vor. Dazu gehören Teige, Sauerteig und weitere Produktionsschritte, erklärt der Verband.

Die geltende Regelung im Arbeitszeitgesetz begrenzt die Sonn- und Feiertagsarbeit in Bäckereien und Konditoreien auf drei Stunden. Diese Grenze gilt für die Herstellung und Auslieferung von Backwaren, die am selben Tag verkauft werden. Für viele Handwerksbetriebe ist dieses Zeitfenster zu eng, betont das Bäckerhandwerk. Sie könnten damit Abläufe für den Verkaufstag und Vorbereitungen für den Folgetag nicht verlässlich organisieren. Das passe nicht zu den tatsächlichen Produktionsabläufen vieler Handwerksbäckereien und schaffe Rechtsunsicherheit bei notwendigen Vorbereitungsarbeiten für den Folgetag. Auch Beschäftigte hätten Vorteile von einer Neuregelung, weil sie stärker von Sonn- und Feiertagszuschlägen profitieren könnten.

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Bäcker wollen raus aus der Grauzone. Der Zentralverband fordert deshalb klare gesetzliche Leitplanken. Notwendige Vorbereitungsarbeiten für den Folgetag müssten eindeutig rechtssicher gestattet sein. Eine Regelung mit neuen branchenspezifischen Einschränkungen greife zu kurz. "Bäckerinnen und Bäcker wollen Brot backen und nicht jeden Sonntag juristische Grenzfragen klären. Wir wollen raus aus der Grauzone und rein in die Rechtssicherheit. Wir wollen keine Reform mit angezogener Handbremse. Die Neuregelung muss stattdessen die betrieblichen Abläufe realistisch abbilden", so Ermer.

Mit der Resolution will der Verband ein klares Signal setzten: Die angekündigte Neuregelung müsse rechtzeitig zum 1. Januar 2027 kommen und in der betrieblichen Praxis funktionieren.  

Quelle: Zentralverband des Bäckerhandwerks

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Text: / handwerksblatt.de

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