Online-Kauf von Brillen: ZVA fordert strengere Kontrollen bei Importen
Augenoptikbetriebe in Deutschland müssen viele Anforderungen erfüllen, wenn sie Korrektionsbrillen herstellen oder verkaufen. Bei Importen aus Nicht-EU-Staaten sieht der ZVA Probleme.
In der Europäischen Union gilt für Korrektionsbrillen die europäische Medizinprodukteverordnung, die sicherstellen soll, dass die Brillen die europäischen Sicherheitsanforderungen erfüllen. Die Regeln gelten sowohl für Brillen aus dem Augenoptikbetrieb vor Ort als auch für Produkte, die über internationale Onlineshops aus Ländern außerhalb der EU bestellt werden. Bei Importen aus Nicht-EU-Staaten sieht der Zentralverband der Augenoptiker (ZVA) Probleme. Er fordert deswegen eine konsequentere Marktüberwachung und die wirksame Durchsetzung der geltenden Vorschriften.
Je nach ihrer Rolle als Hersteller oder Händler gelten verschiedene Prüf-, Dokumentations- und Informationspflichten. Sie dienen dem Verbraucherschutz und sind laut ZVA mit "erheblichem organisatorischem und wirtschaftlichem Aufwand" verbunden. Problematisch sei es, wenn vergleichbare Medizinprodukte über internationale Onlineplattformen direkt an Verbraucher in der EU liefern, ohne dass die Einhaltung der geltenden Vorschriften in gleichem Maße überprüft wird wie bei Herstellern oder Händlern aus der EU.
ZVA fordert wirksame Kontrollen
"Es kann nicht sein, dass wir in unseren Betrieben selbstverständlich alle Anforderungen erfüllen, während bei direkt importierten Brillen kaum nachvollziehbar ist, ob dieselben Regeln eingehalten werden", erklärt Sylvia Alps, Vizepräsidentin des ZVA. "Wer eine Brille kauft, muss sich auf ihre Sicherheit verlassen können – unabhängig davon, wo der Anbieter sitzt. Dafür brauchen wir nicht nur klare Vorschriften, sondern auch wirksame Kontrollen."
Der Verband verweist auf Erhebungen der EU-Kommission. Demnach wurden im Jahr 2025 rund 5,9 Milliarden geringwertige E-Commerce-Waren in die EU gelifert. Dem standen knapp 387.600 zollbehördliche Kontrollen oder Interventionen zur Produktkonformität gegenüber. Das entspreche nur 65 Interventionen je eine Million eingeführter Warenpositionen. Die Zahlen beziehen sich auf den grenzüberschreitenden Online-Handel insgesamt und nicht speziell auf Brillen. Für den ZVA ist das jedoch ein klarer Indikator, dass die Kontrollmöglichkeiten mit dem enormen Warenaufkommen nicht Schritt halten.
Wettbewerbsnachteile für Betriebe
Für Verbraucher könne das bedeuten, dass Produkte auf den europäischen Markt gelangen, deren Übereinstimmung mit den geltenden Sicherheitsanforderungen nicht ausreichend überprüft wurde. Gleichzeitig könnten Wettbewerbsnachteile für Betriebe entstehen, die in die Einhaltung der europäischen Vorschriften investieren. Der ZVA fordert deshalb, die bestehenden Produkt- und Medizinproduktevorschriften bei Direktimporten aus Drittstaaten konsequenter durchzusetzen. Dafür müssten die zuständigen Behörden über ausreichende personelle, technische und finanzielle Ressourcen verfügen.
Gezielte Testkäufe, eine bessere Rückverfolgbarkeit durch Produktkennzeichnungen und ein wirksamer Informationsaustausch zwischen Zoll- und Marktüberwachungsbehörden könnten dazu beitragen, Verstöße schneller zu erkennen. Seit Juli 2026 gelten neue europäische Zollregelungen für geringwertige Einfuhren. Ab November sollen verpflichtende Produktkennungen in den Zolldaten die Rückverfolgbarkeit verbessern. Diese Maßnahmen sind aus Sicht des ZVA wichtige Schritte, ersetzen aber keine Überprüfung der tatsächlichen Einhaltung von Produktsicherheits- und Medizinproduktevorschriften.
Alps: "Die Politik muss dafür sorgen, dass Regeln nicht nur auf dem Papier bestehen, sondern auch durchgesetzt werden können. Verbraucher brauchen Sicherheit und Transparenz beim Brillenkauf. Und Augenoptikbetriebe brauchen die Gewissheit, dass für alle Anbieter dieselben Spielregeln gelten. Verbraucherschutz und fairer Wettbewerb gehören untrennbar zusammen."
Quelle: ZVA
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Text:
Lars Otten /
handwerksblatt.de
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