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HWK Koblenz | Oktober 2026
Im Renntempo durch die "Grüne Hölle"
Als Dankeschön für ihr Engagement ging es für sieben Ausbildungsbotschafter der HwK Koblenz im Rennwagen über die Nordschleife.
In den ersten jeweils vier Bezugsmonaten sollen beide Eltern künftig 80 Prozent des Nettoverdienstes vor der Geburt erhalten. (Foto: © fantasista/123RF.com)
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28. Oktober 2026
Mütter und Väter können künftig mit einem höheren Elterngeld rechnen. Ein Gesetzentwurf des Familienministeriums bedeutet eine Aufstockung der Bezüge, neue Aufteilung und Vereinfachungen für Familien.
Eine geplante Reform sieht vor, das Elterngeld erstmals seit 2007 zu erhöhen. Der Mindestsatz soll von 300 auf 330 Euro und der Höchstsatz von 1.800 auf 1.900 Euro steigen. Damit will die Politik das Elterngeld an die Lebensrealität junger Familien anpassen und die Gründung einer Familie attraktiver machen.
Die ursprünglich geplante Kürzung der Bezugsdauer von 14 auf zwölf Monate entfällt. Eltern können weiterhin bis zu 14 Monate Basiselterngeld erhalten, wenn beide jeweils mindestens vier Monate nehmen. Die restlichen sechs Monate können sie flexibel untereinander aufteilen. Alleinerziehende behalten ebenfalls den Anspruch auf bis zu 14 Monate Elterngeld.
In den ersten jeweils vier Bezugsmonaten sollen beide Eltern künftig 80 Prozent des Nettoverdienstes vor der Geburt erhalten. In den Folgemonaten sind es 50 Prozent. Bislang erhielten Eltern für die Basisleistung in der Regel 65 Prozent des Nettos. Zukünftig soll das Weihnachtsgeld und andere Bezüge in die Berechnung einfließen. Für Väter soll sich ein aktiver Beginn der Familienphase finanziell mehr lohnen. Politisch erhofft man sich so einen Antrieb für mehr Partnerschaftlichkeit.
Beide Eltern dürfen künftig das Elterngeld wieder unbeschränkt gleichzeitig beziehen – so zum Beispiel die ersten vier Monate gemeinsam. Nach der letzten Reform war dies eingeschränkt. Eltern konnten bisher nur einen Monat im ersten Lebensjahr gemeinsam Basiselterngeld beziehen.
Der Geschwisterbonus wird künftig länger gezahlt, wenn weitere Kinder im Haushalt leben. Die Behörden sollen Abläufe vereinfachen, damit Eltern das Elterngeld schneller bekommen.
Wann die Reform in Kraft treten soll, ist noch offen. Das Bundesfamilienministerium hat den Gesetzentwurf zur Abstimmung in die Regierungsressorts gegeben.
Quellen: beck.de; tagesschau.de
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