Foto: © HwK Koblenz
HWK Koblenz | Oktober 2026
Im Renntempo durch die "Grüne Hölle"
Als Dankeschön für ihr Engagement ging es für sieben Ausbildungsbotschafter der HwK Koblenz im Rennwagen über die Nordschleife.
Risiken für Mitarbeitende, Passanten und Nachbarn muss der Bauherr mit geeigneten Sicherungsmaßnahmen umsetzen. (Foto: © johan2011/123RF.com)
Vorlesen:
29. Oktober 2026
Baustellen abzusichern ist Aufgabe der Bauherren. Sie tragen Verantwortung für die Sicherheit – auch bei beauftragten Fachfirmen. Fahrlässigkeit kann rechtliche Folgen haben.
Bauherren müssen sicherstellen, dass von ihrer Baustelle keine Gefahr ausgeht. Diese Verkehrssicherungspflicht besteht auch dann, wenn Sie eine Fachfirma beauftragen. erkärt die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BGBau).
Bauherren und Unternehmen müssen bei jeder Baustelle dafür sorgen, dass sie ausreichend gesichert ist. Um Risiken für Mitarbeitende, Passanten und Nachbarn zu verhindern, sind geeignete Sicherungsmaßnahmen notwendig. Hierzu gehört:
Sie müssen auch Gehwege, Flächen vor dem Grundstück und Bereiche unterhalb von Dächern oder Gerüsten sichern. Dort verhindern Bauzäune oder Schutzdächer Unfälle mit Dritten. Erkannte Gefahren muss man beheben oder diese sofort sichern – selbst oder durch Beauftragte. Es ist darauf zu achten, ob Fachbetriebe Sicherungen richtig setzen. Wer externe Firmen beauftragt, muss sicherstellen, dass sie qualifiziert sind und Sicherheitsvorschriften einhalten.
Wer offensichtliche Gefahren nicht beseitigt, haftet unter Umständen. Im Schadensfall drohen zivilrechtliche Ansprüche oder sogar strafrechtliche Konsequenzen. Auch ohne Unfall können Bußgelder entstehen, falls Sie Unfallverhütungsvorschriften verletzen.
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