Die Nachfrage nach dem Zuschuss für Energieberatungen ist groß. Zu groß angesichts der knappen Kassen. Deshalb kürzt das Bundeswirtschaftsministerium die Förderung.

Die Nachfrage nach dem Zuschuss für Energieberatungen ist groß. Zu groß angesichts der knappen Kassen. Deshalb kürzt das Bundeswirtschaftsministerium die Förderung. (Foto: © sima/123RF.com)

Vorlesen:

Zuschuss zur Energieberatung sinkt deutlich

Betriebsführung

Das Wirtschaftsministerium kürzt die Förderung für Energieberatungen: Ab sofort gibt es nur noch 50 Prozent statt 80 Prozent Zuschuss. Die maximale Förderhöhe des beliebten Programms wird halbiert.

Angesichts der angespannten Haushaltslage setzt das Bundeswirtschaftsministerium den Rotstift beim Zuschussprogramm für Energieberatungen (EBW und EBN) für Wohngebäude an. Die Fördersätze sind zum 7. August von bisher 80 Prozent auf 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars gesunken. Der maximale Zuschussbetrag pro geförderte Beratung durch einen Energieexperten wurde um die Hälfte gekürzt.

Was wird gefördert?

Das Bundeswirtschaftsministerium übernimmt jetzt noch 50 Prozent der Kosten für eine Energieberatung für Wohngebäude. Die Höchstförderung beträgt bei

  • Ein- und Zweifamilienhäusern maximal 650 Euro (vorher 1.300 Euro) und bei
  • Gebäuden mit mehr als drei Wohneinheiten maximal 850 Euro (statt 1.700 Euro).

Einen zusätzlichen Zuschuss von bis zu 250 Euro gibt es, wenn der Berater den Energieberatungs-Bericht (einen individuellen Sanierungsfahrplan) in einer Wohnungseigentümerversammlung vorstellt. 

Die Nachfrage nach dem Programm ist groß. Die Anzahl der Anträge für Energieberatungen in Wohngebäuden habe allein 2024 bis Juli 2024 mit 80.000 einen neuen Höchststand erreicht, meldet das Ministerium. Indem man den Zuschuss absenke, könne das Programm fortgeführt werden.

Das könnte Sie auch interessieren:

Energieberater findenEine Energieberaterin oder einen passenden Energieberater, die oder der für das Förderprogramm zugelassen ist, findet man in der Energie-Effizienz-Experten-Liste.

Energieberater kritisieren "Ad-hoc-Entscheidung"

Der Bundesvorsitzende des Energieberatendenverbands GIH, Stefan Bolln, kritisiert die Kürzung. Die Sanierungsquote in Deutschland sei mit derzeit 0,7 Prozent noch weit von den erforderlichen zwei Prozent zur Erreichung der Klimaziele entfernt. "Eine abrupte Förderkürzung ist jetzt schlichtweg das falsche Signal und lässt die Zielerreichung in weite Ferne rücken. Der GIH fordert daher eine schrittweise Umsetzung der Änderungen und keine Nacht- und Nebelaktion." 

Wo gibt es die Förderung? Haus- und Wohnungseigentümer suchen sich einen fachlich qualifizierten Energieberater beziehungsweise eine fachlich qualifizierte Energieberaterin unter www.energie-effizienz-experten.de. Den Antrag stellen sie danach beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Der Bauantrag oder die Bauanzeige für das Gebäude muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens zehn Jahre zurückliegen. 

Der Bonus für den individuellen Sanierungsfahrplan bleibt in voller Höhe

Voll erhalten bleibt laut Bundeswirtschaftsministerium der Bonus für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP-Bonus) , der sich für größere Sanierungen empfiehlt, und die höheren förderfähigen Ausgaben für Effizienzmaßnahmen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen, etwa für die Gebäudehülle und für Fenster.

Die Zuschussförderung für sonstige Effizienz-Einzelmaßnahmen (etwa der Fenstertausch oder die Dämmung der Außenwände) steigt also weiterhin von 15 Prozent auf 20 Prozent, wenn zuvor mithilfe der Energieberatungsförderung ein iSFP erstellt wurde.

Auch bleibe es dabei, dass sich die förderfähigen Ausgaben für solche Effizienz-Einzelmaßnahmen bei Vorlage eines geförderten iSFP auf 60.000 Euro verdoppeln (30.000 Euro ohne geförderten iSFP).

DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale Deutsche Handwerksblatt (DHB) registrieren!

Text: / handwerksblatt.de

Das könnte Sie auch interessieren: