Bund stockt Mittel für die Effizienzhaus 55-Förderung auf
Aufgrund der großen Nachfrage stellt der Bund zusätzliche Mittel für die Effizienzhaus 55-Plus-Förderung bereit. Bei Antragstellung muss bereits eine gültige Baugenehmigung vorliegen.
Die EH 55-Förderung soll bis zum Jahresende 2026 in Anspruch genommen werden können. Die Bundesregierung stellt zusätzlich Mittel für die Förderung klimafreundlicher Neubauten bereit. Wegen der hohen Nachfrage in den vergangenen Monaten wäre das ursprünglich eingeplante Budget von 800 Millionen Euro voraussichtlich noch vor Jahresende ausgeschöpft gewesen. Wichtig: Bei Antragstellung muss eine gültige Baugenehmigung vorliegen.
Seit dem Programmstart im Dezember 2025 und bis Anfang Oktober 2026 wurden nach Angaben des Bundesbauministeriums rund 52.100 Wohneinheiten mit einem Kredit- und Zuschussvolumen von rund 4,9 Milliarden Euro über die KfW gefördert (KfW-Kredit Nr. 297/298). Die Nachfrage sei in den vergangenen Monaten deutlich gestiegen, so Bundesbauministerin Verena Hubertz. "Deshalb stellen wir zusätzliche Mittel bereit. Wer eine Baugenehmigung in der Tasche hat, kann weiter darauf setzen: Die Förderung kann bis zum Jahresende in Anspruch genommen werden."
Infos zur Förderung
• Gefördert werden der Neubau und der Ersterwerb von Wohn- und Nichtwohngebäuden im Effizienzhaus- beziehungsweise Effizienzgebäudestandard 55. Die Wärmeerzeugung muss zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien erfolgen.
• Bei Antragstellung muss eine gültige Baugenehmigung vorliegen.
• Es gibt zinsverbilligte KfW-Kredite von bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit.
• Kommunale Gebietskörperschaften können einen Zuschuss von 7,5 Prozent direkt bei der KfW beantragen.
• Anträge sind möglich bis die aufgestockten Fördermittel vollständig verausgabt sind - längstens jedoch bis zum Jahresende (Antragseingang bei der KfW am 31. Dezember 2026).
Quelle: Bundesbauministerium
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Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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