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Händler, die Autokäufern eine Garantiezusage erteilen, sollen durch die Anordnung des Finanzministeriums steuerrechtlich gesehen zu Versicherern werden. (Foto: © Bartolomiej Pietrzyk/123RF.com)
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Laut ZDK drohen dem Automobilhandel neue Bürokratiebelastungen. Demnach sollen ab 1. Juli Garantiezusagen von Autohändlern gegenüber Fahrzeugkäufern anders behandelt werden als bisher. Der Verband befürchtet verheerende Konsequenzen.
Nach Angaben des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) sollen Garantiezusagen von Autohändlern gegenüber Fahrzeugkäufern versicherungs- und umsatzsteuerrechtlich grundlegend anders behandelt werden als bisher. Der Verband befürchtet verheerende Folgen mit großen bürokratischen Zusatzbelatungen für die Betriebe.
Dem ZDK liege ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums an die obersten Finanzbehörden der Länder vor, in dem auf ein zweieinhalb Jahre altes Urteil des Bundesfinanzhofs vom 14. November 2018 Bezug genommen wird. Demnach sollen Händler, die Autokäufern eine Garantiezusage erteilen, durch die Anordnung des Finanzministeriums steuerrechtlich gesehen zu Versicherern werden.
Im Zweifel sollen die Händler sich beim Bundeszentralamt für Steuern registrieren lassen, monatlich Versicherungssteuer anmelden und abführen, besonderen Aufzeichnungspflichten nachkommen und separate Rechnungen für die Garantiezusagen erteilen.
DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale DHB registrieren!"Allein dieser bürokratische Zusatzaufwand ist für den Automobilhandel, der durch den Corona-bedingten monatelangen Lockdown ohnehin mit dem Rücken zur Wand steht, nicht zumutbar und innerhalb der kurzen Frist bis zum 30. Juni 2021 auch gar nicht zu bewältigen", betont ZDK-Vizepräsident Thomas Peckruhn.
Finanziell noch bedrohlicher sei, dass wegen der künftig versicherungssteuerpflichtigen, aber umsatzsteuerfreien Garantiezusagen der Vorsteuerabzug des Händlers aus Eingangsleistungen (Ersatzteile, Gemeinkosten) nicht mehr möglich wäre – aus Sicht des ZDK eine massive wirtschaftliche Schlechterstellung des Handels.
Auch müsse der Händler hinsichtlich der Gemeinkosten einen Vorsteuerschlüssel ermitteln beziehungsweise neu einführen. Besonders wegen der kurzfristig umzusetzenden Umstellungen wären hoher Korrekturaufwand, häufige Rückzahlungen und in manchen Fällen sogar die zumindest faktische Doppelbelastung mit Versicherungs- und Umsatzsteuer nahezu unvermeidlich, so der ZDK.
Der ZDK hat sich deshalb mit einem Brief an Bundesfinanzminister Olaf Scholz gewandt und weist auf die Konsequenzen dieser Anweisung für den Automobilhandel hin. Peckruhn fordert den Minister auf, die den Bundesländern eingeräumte Frist um mindestens zwölf Monate zu verlängern. Im zweiten Schritt solle dann unter Beteiligung der betroffenen Kreise eine den Bedürfnissen der Betriebe und ihrer Kunden entsprechende und vor allem auch praktisch umsetzbare Lösung erarbeitet werden.
Quelle: ZDK
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