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HWK Münster | Oktober 2025
Frist zur Entlastung von Stromsteuer beachten
Die Handwerkskammer Münster erinnert Betriebe des produzierenden Gewerbes daran, dass Entlastungsanträge nach § 9b Stromsteuergesetz für das Jahr 2024 bis spätestens Ende 2025 beim zuständigen Hauptzollamt gestellt werden müssen.
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