Das neue Arbeitsprogramm enthält 26 Vorschläge und Initiativen zur Rationalisierung der Berichtspflichten.

Das neue Arbeitsprogramm enthält 26 Vorschläge und Initiativen zur Rationalisierung der Berichtspflichten. (Foto: © Marina Strizhak/123RF.com)

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EU-Arbeitsprogramm: Bürokratieabbau soll im Mittelpunkt stehen

In ihrem Arbeitsprogramm für das kommende Jahr konzentiert sich die EU-Kommission besonders auf den Bürokratieabbau und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft.

Die Europäische Kommission hat ihr Arbeitsprogramm für das Jahr 2024 vorgestellt. Es enthält 18 neue politische Initiativen. Der Bürokratieabbau und die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit sollen dabei eine vorrangige Rolle spielen. Die Kommission will zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit die Berichtspflichten um 25 Prozent reduzieren und so besonders auch kleine und mittlere Unternehmen entlasten. Dazu enthält das Programm 26 Vorschläge und Initiativen zur Rationalisierung der Berichtspflichten.

"Vor dem Hintergrund beispielloser geopolitischer, wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und technologischer Herausforderungen ist die Gewährleistung der Wettbewerbsfähigkeit und der wirtschaftlichen Sicherheit der EU von höchster Priorität. Das ist das Ziel unserer neuen politischen Initiativen für 2024. Wir werden dabei die Anforderungen an Unternehmen und Verwaltungen und den Bürokratieabbau für unsere Unternehmen und Verwaltungen miteinander abwägen", erklärt Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen.

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Entlastungen für KMU

Durch die Vereinfachung von Zollformalitäten will die Kommission die Wirtschaft um etwa zwei Milliarden Euro entlasten. Kleine und mittlere Unternehmen sollen von den Entlastungen mit rund 450 Millionen Euro profitieren. Außerdem sollen sechs Gesetzesinitiativen zurückgezogen werden. Daraus sollen sich durch den geringeren Aufwand in der Verwaltung Einsparungen in Höhe von rund 7,3 Milliarden Euro ergeben. Das Arbeitsprogramm für 2024 enthält zusätzliche Vorschläge zur Vereinfachung in verschiedenen Politikbereichen.

Die Berichtspflichten mit begrenztem Nutzen werden gestrafft, etwa durch die Konsolidierung sich überschneidender Verpflichtungen, die Verringerung der Anzahl der betroffenen Unternehmen und die Steigerung der Digitalisierung. Beispiele für Vereinfachungsvorschläge sind die in der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen vorgesehene Verlängerung der Meldefristen, Änderungen des Anwendungsbereichs der Rechnungslegungsrichtlinie und der Benchmark-Verordnung. 2024 will sich die Kommission auf Herausforderungen im Zusammenhang mit Arbeitskräfte- und Fachkräftemangel, Bildung, sozialem Dialog, Inflation und Erleichterung der Geschäftstätigkeit konzentrieren.

Arbeitsprogramm 2024Hier finden Sie das ausführliche Arbeitsprogramm (Englisch).
Hier finden Sie die Anhänge zum Programm (Englisch).
Hier finden Sie ein Factsheet zum Programm.
Hier finden Sie ein Fachtsheet zur Verringerung des Verwaltungsaufwands
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Text: / handwerksblatt.de

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