Welches Arbeitszeitmodell passt zu Ihnen?

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Welches Arbeitszeitmodell passt zu Ihnen?

Teilzeit, Gleitzeit, Jahresarbeitszeit, Wahlarbeitszeit – die Auswahl an Arbeitszeitmodellen ist groß. Einige sind besonders gut fürs Handwerk geeignet und zudem familienfreundlich. Hier ein Überblick.

Jahresarbeitszeit inklusive Zeitkonto

Dieses Modell für jeden Mitarbeiter wird im Handwerk gerne genutzt. Denn damit kann man Auftragsschwankungen abfedern, weil die im Arbeitsvertrag festgelegte Arbeitszeit erst im Durchschnitt von zwölf Monaten erreicht werden muss. Das Monatsentgelt der Mitarbeiter errechnet sich aus den durchschnittlich in den Monaten zu leistenden Arbeitsstunden. Wie weit die Arbeitszeit nach oben oder unten abweichen darf, ist meist tariflich geregelt. In der Elektrobranche etwa darf die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit zwischen 29 und 40 Stunden schwanken.

Zeitkonten

Sie werden oft als zweistufige Ampel-Konten geführt und sollen den Ausgleich von Plus- und Minusstunden regeln. Steht die Ampel auf Grün heißt das, der Mitarbeiter liegt mit seiner Arbeitszeit innerhalb der festgelegte  Grenze und läuft nicht Gefahr, innerhalb der vereinbarten Zeit zu viele oder zu wenige Stunden gearbeitet zu haben. Wird die Grenze über- oder unterschritten, muss der Chef einschreiten und entweder den vereinbarten Zeitraum verlängern, die Arbeit anders verteilen oder neue Mitarbeiter einstellen, damit das Konto wieder ausgeglichen werden kann. Arbeitszeitkonten geben Mitarbeitern im Idealfall die Möglichkeit, die Arbeitszeit ohne große Gehaltseinbußen zu reduzieren, falls sie mehr Zeit für die Familie brauchen oder wollen. Auch können sie durch Mehrarbeit Zeit für einen längeren Urlaub oder mehr Freizeit ansparen.

Funktionszeit

Sehr beliebt ist auch die Jahresarbeitszeit in Verbindung mit Bereichsfunktionszeit oder auch nur Funktionszeit. Das heißt: Es gibt eine betrieblich vereinbarte Zeitspanne, innerhalb derer die einzelnen Abteilungen reibungslos funktionieren müssen, damit etwa genügend Ansprechpartner für Kunden oder Lieferanten da sind. Dazu müssen meist nicht alle Mitarbeiter anwesend sein, aber es muss abgesprochen werden, wer wann Dienst hat. Das kann auch im Team geschehen und gibt den Mitarbeitern damit die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit selbstständiger zu gestalten. Die Bereichsfunktionszeit kann nicht nur mit der Jahresarbeitszeit, sondern auch mit kürzeren Ausgleichszeiträumen wie einem oder drei Monaten umgesetzt werden.

Wahlarbeitszeiten

Sie kommen vor allem in Betrieben vor, die an Ladenöffnungszeiten gebunden sind wie Friseure, Fleischereien oder Bäckereien. Auf einem Einsatzplan, der Stoßzeiten und Flauten berücksichtigt, tragen die Mitarbeiter sich entweder selbst ein oder werden vom Arbeitgeber eingetragen. Jeder muss so lange wählen bis alle Einsatzzeiten in vorgegebener Personalstärke besetzt sind. Zu der eingetragenen Zeit besteht eine Anwesenheitspflicht. Das Modell kann mit einem Jahresarbeitszeitkonto oder feststehenden Wochenarbeitszeiten umgesetzt werden. Es kommt vor allem für Firmen mit vielen Teilzeitkräften in Frage. Um die Arbeitszeit stärker an die Bedürfnisse der Familie anpassen zu können, zum Beispiel in der Elternzeit oder während der Pflege von Angehörigen, wählen viele Arbeitnehmer Teilzeitarbeitsplätze. Auch dieses Modell ist Gang und Gäbe im Handwerk. Denkbar ist auch eine stufenweise Erhöhung oder Senkung der Arbeitszeit. Bereichsfunktions- oder Wahlarbeitszeit lassen sich auch mit individuell vereinbarten Arbeitszeiten kombinieren. Innerhalb gewisser Vorgaben wird die Arbeitszeit den Bedürfnissen des Mitarbeiters und seiner Lebens- und Familiensituation angepasst. 

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Gleitzeit

Auch Gleitzeitmodelle mit flexiblen Tages- oder Wochenarbeitszeiten geben Mitarbeitern viel Spielraum, den Arbeitsbeginn oder das -ende mit  familiären Verpflichtungen in Einklang zu bringen. Für Gewerke mit Öffnungszeiten, Kundenterminen, Baustellen- oder Servicezeiten lassen sich solche sehr flexiblen Modelle allerdings schwer organisieren. Dennoch bietet laut Ludwig-Fröhler-Studie jeder dritte Handwerksbetrieb solche Modelle an. Meist sind es Firmen mit mehr als 50 Mitarbeitern. Da sich nicht jedes Modell mit jeder Branche oder Betriebsgröße vereinbaren lässt, können eine Betriebsanalyse und eine Arbeitszeitberatung für Unternehmer von Vorteil sein.

Text: Melanie Dorda


Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf Teilzeitarbeit. Geregelt ist dies im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Der Wunsch muss nicht mit Kinderbetreuung oder familiären Pflichten begründet werden. Voraussetzung ist, dass der Mitarbeiter bereits länger als sechs Monate im Betrieb angestellt ist. Wichtig: In Kleinbetrieben mit weniger als 15 Arbeitnehmern gibt es diesen Anspruch nicht! (§ 8 Abs. 7 TzBfG). Bei der Berechnung werden die Auszubildenden oder andere zur Berufsbildung beschäftigte Personen nicht berücksichtigt.

Wer zur Teilzeitarbeit wechseln will, muss dies spätestens drei Monate vorher schriftlich oder mündlich anmelden und dabei die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit angeben. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitszeit einseitig verringern und die Verteilung (zum Beispiel auf die einzelnen Wochentage) bestimmen kann. Das Gesetz legt fest: Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen im Gespräch die Reduzierung der Arbeitszeit und ihre Verteilung einvernehmlich regeln. Der Arbeitgeber kann den Wunsch nach Teilzeitarbeit allerdings ablehnen, wenn dafür betriebliche Gründe vorliegen. Das sind etwa eine wesentliche Beeinträchtigung der Organisation, des Arbeitsablaufs oder der Sicherheit im Betrieb oder das Entstehen unverhältnismäßig hoher Kosten. In einem Tarifvertrag können weitere betriebliche Gründe festgelegt sein. Der Chef darf auch niemanden benachteiligen, der eine Arbeitszeitverringerung verlangt. Eine darauf gestützte Kündigung wäre unwirksam.
aki

Text: / handwerksblatt.de

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