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HWK Trier | Juli 2024
Bis Ende JulI: Deutscher Startup Monitor 2024
Wer Start-ups und Gründungswilligen eine Stimme geben will, kann noch bis zum 31. Juli an der Umfrage des Bundesverbands Deutsche Start-ups teilnehmen.
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Juni 2024
Ab sofort können Unternehmen eine Förderung für nicht-öffentliche Schnellladestationen beantragen. Da pro Antrag beliebig viele Ladepunkte beantragt werden können, könnte der Fördertopf schnell leer sein.
Unternehmen - vom kleinen Handwerksbetrieb, über den Pflegedienst bis zum Großunternehmen -, die nicht-öffentliche Schnellladestationen für ihre Flotten auf ihrem Firmengelände errichten möchten, können ein neues Förderprogramm des Bundesverkehrsministeriums (BMDV) nutzen. 150 Millionen Euro stehen ab sofort bereit.
Gefördert werden können Ladepunkte für Pkw, Lkw und Busse. Ab dem 3. Juni 2024 können Unternehmen und KMU die Förderung über den Projektträger Jülich online beantragen. Die Antragsstellung erfolgt unter https://lis.ptj.de/. Es können pro Antrag beliebig viele Ladepunkte beantragt werden, der maximal mögliche Förderbetrag ist aber auf fünf Millionen Euro begrenzt.
Nach einem ersten Förderaufruf 2023 will das BMDV mit dem neuen Förderaufruf erneut die Unternehmen bei der Elektrifizierung ihrer Flotten unterstützen. "Mit dem Fokus auf Ladeinfrastruktur für Fahrzeuge mit besonders hoher Laufleistung generiert das Förderprogramm zudem einen wesentlichen Beitrag zur Transformation des Verkehrssektors", heißt es da.
Förderfähig sind laut dem Projektträger Jülich Ausgaben für die Anschaffung und Installation
Die Zuwendung erfolgt als Anteilsfinanzierung. Für kleine und mittlere Unternehmen ist eine Förderquote von 40 Prozent möglich, für Großunternehmen eine Förderquote von 20 Prozent. Die förderfähigen Ausgaben pro Ladepunkt sind auf einen Höchstbetrag begrenzt, der von der DC-Ladeleistung dieses Ladepunktes abhängig ist. Bei einer Ladeleistung am Ladepunkt von 50 bis 149 kW beträgt der maximale Förderbetrag pro Ladepunkt für kleine und mittlere Unternehmen 14.000 Euro, bei Großunternehmen 7.000 Euro. Bei Ladepunkten mit einer maximalen Ladeleistung von mehr als 150 kW erhalten kleine und mittlere Unternehmen maximal 30.000 Euro und Großunternehmen 15.000 Euro. Wichtig: Die Auftragsvergabe darf erst nach Bewilligung des Antrages erfolgen.
Quelle: ZDH
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