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Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber: Das gilt 2026

Betriebsführung

Bis zum 31. März 2026 müssen Arbeitgeber die Anzeige zur Berechnung der Ausgleichsabgabe für 2025 abgeben. Die Beträge für Unternehmen, die nicht ausreichend Schwerbehinderte beschäftigen, sind deutlich gestiegen.

Arbeitgeber mit 20 und mehr Beschäftigten müssen einmal im Jahr die Anzeige zur Berechnung der Ausgleichsabgabe einreichen. Der nächste Stichtag ist der 31. März 2026. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, einen Teil ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Arbeitgeber mit weniger als 20 Beschäftigten sind nicht betroffen, müssen auch keine Meldung abgeben. 

2026 werden erstmals die seit dem 1. Januar 2025 geltenden erhöhten Beträge fällig - sie liegen zwischen 155 und 815 Euro pro Monat für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz für das Anzeigejahr 2025.

Arbeitgeber mit mindestens 20 und weniger als 40 Arbeitsplätzen (Kleinstbetriebsregelung) zahlen:

✔️ weniger als ein schwerbehinderter Mitarbeiter: 155 Euro (statt 140 Euro)
✔️ Null schwerbehinderte Beschäftigte: 235 Euro (statt 210 Euro)

Arbeitgeber mit mehr als 40 und weniger als 60 Arbeitsplätzen zahlen:

✔️ weniger als zwei schwerbehinderte Menschen: 155 Euro (statt 140 Euro)
✔️ weniger als ein schwerbehinderter Mensch: 275 Euro (statt 245 Euro)
✔️ Null schwerbehinderte Menschen: 465 Euro (statt 410 Euro)

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Für Betriebe bis 60 Mitarbeiter gelten Sonderregelungen

Hier werden keine prozentualen Quoten angesetzt, sondern Arbeitgeber mit

  • 20 bis weniger als 40 Arbeitsplätzen müssen einen schwerbehinderten Menschen beschäftigen,
  • 40 bis weniger als 60 Arbeitsplätzen müssen zwei schwerbehinderte Menschen beschäftigen.

Arbeitgeber mit mehr als 60 Arbeitsplätzen zahlen für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz:

✔️ 155 Euro (statt 140 Euro) bei einer Beschäftigungsquote von drei Prozent bis unter fünf Prozent
✔️ 275 Euro (statt 245 Euro) bei einer Beschäftigungsquote von zwei Prozent bis unter drei Prozent
✔️ 405 Euro (statt 360 Euro) bei einer Beschäftigungsquote von null bis unter zwei Prozent
✔️ 815 Euro (statt 720 Euro) bei einer Beschäftigungsquote von null Prozent

Diese Unternehmen müssen mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzen. Bei hundert Arbeitsplätze sind das also fünf Pflichtarbeitsplätze.

Wie erfolgt die Anzeige?

Die Anzeige kann mit der kostenlosen Software "IW-Elan" erstellt und an die zuständige Agentur für Arbeit übermittelt werden. Die Software muss nicht installiert werden. Überwiesen wird die Ausgleichsabgabe dann an das Integrations- oder Inklusionsamt.

Ein Großteil der Ausgleichsabgabe kommt laut Rehadat wieder den Betrieben, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen. "Sie wird verwendet für Leistungen im Rahmen der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben und zum Zweck der Arbeitsförderung schwerbehinderter Menschen."

Quelle: ZDH; Rehadat

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Text: / handwerksblatt.de

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