Foto: © carlos santos/123RF.com
HWK Trier | Juni 2024
Schreiner-Nachwuchs präsentiert Gesellenstücke
Auch 2024 präsentieren die jungen Schreinerinnen und Schreiner aus der Region ihre Gesellenstücke der Öffentlichkeit.
Bargeldintensive Betriebe, etwa Bäckereien, Fleischereien oder Friseure, müssen jetzt jederzeit mit einer Kassen-Nachschau rechnen. (Foto: © Andreas Buck)
Vorlesen:
Kompakte Informationen für Handwerksbetriebe zum Thema "Unangekündigte Kassen-Nachschau" stellt der Zentralverband des Deutschen Handwerks als E-Magazin bereit.
Seit dem 1. Januar 2018 besteht für die Finanzverwaltung die Möglichkeit, unangekündigt im Rahmen einer Kassen-Nachschau die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung zu prüfen.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat die wichtigsten Informationen für betroffene Betriebe in dem Flyer "Die Kassen-Nachschau – das neue Prüfungsinstrument der Finanzverwaltung seit dem 1. Januar 2018" zusammengestellt.
Das könnte Sie auch interessieren:
Betriebsführung
Betriebsführung
Betriebsführung
Es gibt eine Übersicht über die wichtigsten Kernpunkte einer Kassen-Nachschau in Form eines E-Magazins. Der Flyer kann auch bestellt werden werden.
Kommentar schreiben