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HWK Trier | April 2024
Einsatz von Subunternehmen am Bau
In der Baubranche ist der Einsatz von Subunternehmen weit verbreitet. Bei der Vertragsgestaltung gilt es daher, Haftungsrisiken zu vermeiden.
Zum 1. Januar tritt das neue Verpackungsgesetz in Kraft. (Foto: © kzenon/123RF.com)
Vorlesen:
Am 1. Januar 2019 tritt das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen in Kraft und löst die bisher geltende Verpackungsverordnung ab.
Ziele des neuen Verpackungsgesetzes, das am 1. Januar 2019 in Kraft tritt, sind, das Recycling von Verpackungsabfällen weiter zu steigern, mehr Transparenz zu schaffen und die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zu sichern. Darunter fallen alle Handwerksbetriebe, die Waren verpacken und an Dritte weitergeben.
Das sind die Neuheiten im Gesetz:
Ansprechpartner: Persönliche Fragen beantwortet bei der Handwerkskammer der Pfalz Max Becker, Am Altenhof 15, 67655 Kaiserslautern, per Telefon unter der Nummer 0631/3677108, per Fax unter der Nummer 0631/3677263 oder per E-Mail unter mbecker@hwk-pfalz.de.
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