Die HwK Koblenz informiert über ihre Rechtsabteilung zum neuen Recht auf Reparatur.

Die HwK Koblenz informiert über ihre Rechtsabteilung zum neuen Recht auf Reparatur. (Foto: © iakovenko/123RF.com)

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Recht auf Reparatur: Neue Regeln für das Handwerk

Die HwK Koblenz informiert Betriebe mit einem neuen Informationsblatt über die neuen Vorgaben und wichtigsten Änderungen rund um Reparaturen.

Reparieren statt wegwerfen: Das neue Recht auf Reparatur soll die Lebensdauer von Produkten verlängern, Ressourcen schonen und Reparaturangebote verbessern. Für Handwerksbetriebe entstehen dabei neue Anforderungen, aber auch Chancen. Seit dem 23. Juli 2026 gelten für bestimmte Produktgruppen neue Herstellerpflichten gegenüber Verbrauchern. Betroffen sind unter anderem Waschmaschinen, Geschirrspüler, Kühlgeräte, Staubsauger, Mobiltelefone, Tablets sowie bestimmte Produkte wie E-Bikes und E-Scooter. Zudem wird bis zum 31. Juli 2027 eine Europäische Online-Plattform für Reparaturen eingerichtet, über die sich Handwerksbetriebe registrieren können.

Für das Handwerk besonders wichtig: Betriebe müssen nicht jede Reparatur übernehmen. Hersteller können Reparaturen jedoch an geeignete Handwerksbetriebe vergeben. Wird eine Reparatur im Rahmen der gesetzlichen Mängelhaftung durchgeführt, verlängert sich die ursprüngliche Verjährungsfrist der Mängelansprüche einmalig um zwölf Monate. Diese Verlängerung beginnt mit dem Zeitpunkt der erfolgreichen Durchführung der Reparatur.

Die Abteilung Recht der Handwerkskammer (HwK) Koblenz hat deshalb ein kompaktes Informationsblatt zum "Recht auf Reparatur" erstellt. Es soll Betrieben eine schnelle Orientierung geben und dabei helfen, die neuen Regelungen in der Praxis einzuordnen. Dazu erläutert das Dokument die wichtigsten Regelungen, betroffene Produktgruppen, Herstellerpflichten und praktische Fragen zur Zusammenarbeit mit Reparaturbetrieben. Auch das freiwillige Europäische Musterformular für Reparaturinformationen wird vorgestellt.

 

Hintergrund: Recht auf Reparatur Download Das Informationsblatt zum "Recht auf Reparatur" der HwK Koblenz findet sich online hier.  https://www.hwk-koblenz.de/artikel/wir-halten-sie-auf-dem-neuesten-stand-in-allen-rechtsfragen-52,305,870.html
Kontakt Informationen gibt bei der HwK Koblenz die Abteilung Rechtsberatung, Tel. 0261 398200, E-Mail: recht@hwk-koblenz.de.
Online Hier geht es zur Abteilung Rechtsberatung der HwK Koblenz.  
Veranstaltung Darüber hinaus bietet die HwK Koblenz am 14. Oktober um 17 Uhr eine kostenlose Online-Veranstaltung zum Thema "Greenwashing & Recht auf Reparatur – Nachhaltigkeitswerbung rechtssicher gestalten!" an. Die Möglichkeit zur Anmeldung gibt es hier. 

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Text: / handwerksblatt.de

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