Foto: © Constanze Knaack-Schweigstill
HWK Trier | März 2026
ÖKO 2026 für Bauherren und Sanierer
Ob akuter Sanierungsbedarf, Neubaupläne oder einfach der Wunsch nach mehr Wohnkomfort – die Messe liefert Ideen, Lösungen und Kontakte aus einer Hand.
Die Rechtsabteilung der Handwerkskammer Koblenz informiert rund um die Grundrente. (Foto: © Birgit Reitz-Hofmann/123RF.com)
Vorlesen:
Ab 1. Januar 2021 wird die Grundrente eingeführt. Rund 1,3 Millionen Rentner und Rentnerinnen sollen vom Grundrentenzuschlag profitieren.
Die gesetzliche Rente ist der wichtigste Baustein der Alterssicherung in Deutschland. Grundlage ist das zu versteuernde Einkommen.
Diese Bedingungen gelten:
Nicht erforderlich sind:
Diese flankierenden Maßnahmen sind zu beachten:
Informationen Wenn es noch Fragen zum Thema gibt, hilft die Rechtsabteilung der Handwerkskammer Koblenz unter Telefon 0261/398205 oder E-Mail recht@hwk-koblenz.de weiter.
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