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Dienstwagen: Sparen dank der Corona-Krise

Wer einen Dienstwagen fährt und aktuell viel im Home-Office arbeitet, kann sparen. Ein Steuerberater erklärt, wer jetzt zur 0,002-Prozent-Regelung wechseln kann.

Viele Dienstwagen standen die letzten Wochen hauptsächlich in der Garage. Gearbeitet wurde und wird wegen der Corona-Pandemie im Homeoffice. Für die Dienstwagennutzer eine feine Sache: Sie könnten die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit möglicherweise mit nur 0,002 Prozent versteuern. Unter welchen Bedingungen das geht und wer davon profitieren kann, erklärt Steuerberater Rainer Lüschen von der Kanzlei Ecovis aus Vechta.

Private Fahrten 

Wer einen Dienstwagen fährt, muss die Privatnutzung versteuern. Anstatt Fahrtenbuch nutzen die meisten dazu pauschal die 1-Prozent-Regelung. Bei einem Bruttolistenpreis von 42.000 Euro sind das 420 Euro im Monat, die zusätzlich auf dem Gehaltszettel stehen und zu versteuern sind.

Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit 

Ecovis-Steuerberater Rainer Lüschen Foto: © EcovisEcovis-Steuerberater Rainer Lüschen Foto: © Ecovis

Die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit erhöhen zusätzlich zur privaten Nutzung das zu versteuernde Monatsgehalt. Diese Fahrten versteuern Dienstwagennutzer per 0,03-Prozent-Regel. Bei einem Bruttolistenpreis von beispielsweise 42.000 Euro kommen bei 40 Kilometern einfachem Weg zur Arbeit dann weitere 504 Euro dazu.

Bei einem monatlichen Bruttogehalt von 3.200 Euro macht das insgesamt 4.124 Euro zu versteuerndes Monatsbrutto. Davon darf man die Entfernungspauschale abziehen: Bei 40 Kilometern an 220 Arbeitstagen im Jahr ergibt das 2.640 Euro oder monatlich 220 Euro.

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Beispielrechnung – so viel kostet ein Dienstwagen:

Monatliches Brutto:

3.200 Euro

1 % für die private Dienstwagennutzung:

+ 420 Euro

0,03 % für die Fahrten zwischen Wohnung
und Arbeit: 40 km einfach

+ 504 Euro

Monatsbrutto:

4.124 Euro

minus monatliche Entfernungspauschale

- 220 Euro

Gesamtes Monatsbrutto

3.904 Euro

Quelle: Ecovis

Vorteil Homeoffice 

Bleibt der Dienstwagen wegen der Corona-Pandemie nun öfter in der Garage, lässt sich unter Umständen kräftig sparen: Wer als Dienstwagennutzer weniger als 180 Tage pro Jahr oder weniger als 15 Tage monatlich zur Arbeit fährt, kann für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit von der 0,03-Prozent-Regel zur 0,002-Prozent-Regel wechseln. Somit wird jede tatsächliche Fahrt einzeln besteuert.

Wie berechnet man die Einzelfahrten mit der 0,002-Prozent-Regel?

Pro Fahrt sind das im Beispielfall 42.000 Euro multipliziert mit 0,002 Prozent (= 0,84 Euro) mal 40 Kilometer ergibt das 33,60 Euro pro Fahrt. Davon abgezogen wird die Entfernungspauschale von zwölf Euro (im Rechenbeispiel aus Vereinfachungsgründen nicht enthalten).

"Grundsätzlich gilt: Bei weniger als 180 Fahrten pro Jahr oder monatlich unter 15 Fahrten kann sich der Wechsel von der 0,03-Prozent-Methode zur 0,002-Prozent-Methode lohnen", erklärt Rainer Lüschen.

Bei weniger Fahrten können Dienstwagenfahrer sparen:

Zahl Fahrten Wohnung Arbeit  Zu versteuernder geldwerter Vorteil pro Jahr  Zu versteuernder geldwerter Vorteil pro Monat monatliche Ersparnis bei Einzelbesteuerung im Vergleich zur pauschalen 0,03-%-Regel
> 180 Tage: pauschal per 0,03-%-Regel  6.048 € (504 € x 12 Monate) 504 €  0 €
150 Tage: per 0,002-%-Regel 5.040 € (33,60 € x 150 Tage)  420 €  84 €
100 Tage: per 0,002-%-Regel  3.360 € (33,60 € x 100 Tage)  280 € 224 €

Quelle: Ecovis

Fahrten dokumentieren

Wer sparen will, muss alle Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit für das ganze Jahr dokumentieren. Eine gute Dokumentation ist die Zeiterfassung oder der Arbeitgeber bestätigt, wann jemand vor Ort am Arbeitsplatz war. Ein lückenlos geführter Outlook-Kalender ist ebenfalls ein guter Nachweis.

Wichtig: "Der Beginn der Aufzeichnungen ist aber auf jeden Fall bereits Januar und nicht erst der Start der Ausgangsbeschränkungen im jeweiligen Bundesland", erklärt Ecovis-Steuerberater Lüschen.

Wer kann die 0,002-Prozent-Regelung nutzen?

Arbeitnehmer und angestellte Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH können die 0,002-Prozent-Regel nutzen. Nicht profitieren können davon Einzelunternehmer oder Gesellschafter-Geschäftsführer einer Personengesellschaft.

Ab wann lässt sich sparen?

Sparen können Dienstwagenfahrer mit Corona-Homeoffice erst mit ihrer Jahressteuererklärung 2020. "Unterschreiten sie auch 2021 die 180 Fahrten pro Jahr, kann das der Arbeitgeber bereits ab Januar 2021 laufend in der Lohnabrechnung berücksichtigen. So sparen sie dauerhaft Geld", rät Steuerberater Lüschen.

Quelle: Ecovis

Text: / handwerksblatt.de