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Der Motortyp OM 651 ist unter anderem in rund 50.000 deutschen Mercedes GLC- und GLK-Fahrzeugen verbaut. (Foto: © rclassenlayouts/123RF.com)
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Reizthema Diesel - Themen-Specials
Juli 2021
Der Verbraucherzentrale Bundesverband erhebt eine Musterfeststellungsklage gegen Daimler. Der Autohersteller soll Abgaswerte manipuliert haben. Betroffene können sich anschließen.
Wie schon gegen Volkswagen erfolgreich erprobt, hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am 7. Juli 2021 eine Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG vor dem Oberlandesgericht Stuttgart eingereicht. Damit bündelt der Verband die Klagen von Betroffenen, um diesen gemeinsam den Weg zum Schadensersatz zu erleichtern. Von VW hatten Zehntausende Diesel-Fahrer Entschädigungen erhalten.
Anlass für die Musterfeststellungsklage gegen den Autobauer aus Sindelfingen sind zahlreiche Rückrufe des Kraftfahrtbundesamtes von Mercedes GLC- und GLK-Modellen mit dem Motortyp OM 651. In ihnen sind Abschalteinrichtungen, auch sogenannte Thermofenster, verbaut. Diese Vorrichtungen sorgen dafür, dass die Fahrzeuge während der Typengenehmigung die zulässigen Grenzwerte für Abgase einhalten, im Straßenbetrieb diese Werte dann aber deutlich überschreiten.
Der Motortyp OM 651 ist unter anderem in rund 50.000 deutschen Mercedes GLC- und GLK-Fahrzeugen verbaut. Ohne Aufspielen eines behördlich angeordneten Software-Updates droht den Fahrern die Stilllegung ihres Kfz. Viele erhielten die Rückrufe schon im Jahr 2018, so dass zum Ende des Jahres 2021 die Verjährung der Ansprüche droht. Durch die Beteiligung an der Klage können sie diese Verjährung verhindern.
Bislang fehlt eine einheitliche Rechtsprechung zu den Schadensersatzansprüchen gegen Daimler. Bisher gab es nur Einzelklagen gegen den Hersteller. Daimler weist stets zurück, vorsätzlich oder sittenwidrig gehandelt zu haben – bei einigen Klagen mit Erfolg, sogar vor dem Bundesgerichtshof: Thermofenster seien an sich noch nicht sittenwidrig, urteilte der, es müsse erst ein arglistiges Vorgehen des Autoherstellers nachgewiesen werden. Dafür gab es in dem entschiedenen Fall aber keine Beweise.
Der vzbv will mit seiner Sammelklage nun feststellen lassen, dass unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut wurden und dass diese Manipulationen sittenwidrig und vorsätzlich geschahen.
An der Musterfeststellungsklage können sich Käufer der betroffenen GLC-und GLK-Fahrzeuge, mit einzelnen Ausnahmen, beteiligen. Informationen dazu finden Betroffene unter auf der Website des vzbv. Einige Wochen nach der Klageerhebung wird das Klageregister beim Bundesamt für Justiz eröffnet. Erst dann ist die Anmeldung zum Register möglich, so dass Verbraucher sich der Musterfeststellungsklage anschließen können. Auf musterfeststellungsklagen.de erfahren Interessierte mehr.
Eine ähnliche Musterfeststellungsklage hatte der Verband gegen Volkswagen eingereicht. Anfang 2020 einigten sich vzbv und der Autohersteller auf einen Vergleich. Rund 245.000 beteiligte Kläger nahmen ihn an und erhielten je nach Alter und Typ des Fahrzeugs Entschädigungen zwischen 1.350 und 6.250 Euro.
Kurz darauf, im Mai 2020, entschied der Bundesgerichtshof, dass VW seine Kunden systematisch getäuscht hat und deshalb zu Schadensersatz verpflichtet ist. Die Kläger müssen sich nur die Nutzung ihrer zurückgegebenen Kfz anrechnen lassen. Der Bundesgerichtshof hatte aber bei seiner ersten Entscheidung zu den Daimler-Motoren betont, dass der Einsatz eines Thermofensters sei nicht mit dem Fall zum VW-Motor zu vergleichen sei.
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