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Mit der Musterfeststellungsklage vor Gericht zu ziehen, ist ab dem 1. November möglich. (Foto: © Robert Wilson/123RF.com)

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Musterfeststellungsklage gegen VW kommt

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Der Verbraucherzentrale Bundesverband wird zusammen mit dem ADAC am 1. November eine Musterfeststellungsklage gegen VW einreichen. Betroffene Autokäufer können sich anschließen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) wird in Kooperation mit dem Allgemeinen Deutschen Automobil-Club (ADAC) am 1. November 2018 eine Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG einreichen. Ziel ist die Feststellung, dass Volkswagen mit der Software-Manipulation Kunden vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und betrogen hat und betroffenen Käufern Schadenersatz schuldet.

Beteiligen können sich Käufer von Fahrzeugen der Marken Volkswagen, Audi, Seat, Skoda mit den Dieselmotoren EA 189, für die ein Rückruf ausgesprochen wurde. Bereits jetzt können sich Interessierte über die Musterklage gegen VW unter musterfeststellungsklagen.de informieren.

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Eintragung in das Register ab 1. November

Autobesitzer, die sich der Musterklage anschließen, können so eine Verjährung etwaiger Ansprüche vermeiden. Sie müssen sich in ein Register eintragen, welches das Bundesamt der Justiz nach dem 1. November eröffnen wird. An dem Tag tritt das Gesetz zur Einführung der Musterfeststellungsklage in Kraft. Die Klage ist zulässig, wenn sich mindestens 50 betroffene Verbraucher wirksam eingetragen haben. Nach einem positiven Feststellungsurteil muss jeder Beteiligte seine Schadenersatzansprüche dann individuell durchsetzen. 

"Mit der Einreichung der ersten Musterfeststellungsklage leistet der Verbraucherzentrale Bundesverband Pionierarbeit", sagte vzbv-Vorstand Klaus Müller. "Wir setzen die neuen Klagemöglichkeiten, die uns der Gesetzgeber in die Hand gegeben hat, unverzüglich ein, damit die Verbraucherinnen und Verbraucher mit ihren Schäden nicht mehr allein gelassen werden."

Text: / handwerksblatt.de