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HWK Trier | März 2026
ÖKO 2026 für Bauherren und Sanierer
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Die Musterfeststellungsklage für Verbraucher könnte missbraucht werden, fürchtet die AG Mittelstand. (Foto: © olegdudko/123RF.com)
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April 2018
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks warnt vor den Plänen der Regierungsfraktionen, noch in diesem Jahr die Musterfeststellungsklage für Verbraucher einzuführen. Es bestehe die Gefahr des Missbrauchs.
Die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand, der unter anderem der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) angehört, bezweifeln grundsätzlich, ob die Einführung neuer Instrumente des kollektiven Rechtsschutzes notwendig ist. Schon heute hätten Verbraucher in Deutschland und Europa hinreichende Möglichkeiten der Rechtsverfolgung und gerichtlichen Geltendmachung ihrer Ansprüche. Die Verbände der AG Mittelstand sehen eine Gefahr, dass mit Musterfeststellungsklagen von Verbrauchern auch in Deutschland eine Klageindustrie nach US-Vorbild entsteht. Sie halten daher wirksame Schranken gegen Missbrauch eines solchen Instruments für zwingend erforderlich.
Die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand hat deshalb der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Vorschläge vorgelegt, wie ein solches, neues Klageinstrument für Verbraucher und Wirtschaft sinnvoll und verträglich gestaltet werden könnte. Demnach sollten Musterverfahren nur unter engen Voraussetzungen zulässig sein und Verbände keine Klagebefugnis erhalten. Musterverfahren sollten daher nur unter der Bedingung zulässig sein, dass sie von öffentlich-rechtlichen, repräsentativen Trägern beim Vorliegen identischer tatsächlicher und rechtlicher Voraussetzungen eingeleitet werden.
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Unterdessen ist in den USA nach VW auch eine Sammelklage gegen BMW auf Schadensersatz eingereicht worden. Mitangeklagt ist außerdem der Automobilzulieferer Bosch, von dem die BMW-Dieseltechnologie stammt.
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