VW schließt Vergleich in der Diesel-Musterklage
Volkswagen und die Verbraucherzentrale haben sich in der Musterfeststellungsklage doch noch auf einen Vergleich geeinigt. Autokäufer erhalten zwischen 1.350 und 6.257 Euro.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Reizthema Diesel
Nachdem Volkswagen die Vergleichsverhandlungen in der Musterfeststellungsklage am 17. Februar zunächst abgebrochen hatte, gibt es nun einen Vergleich mit der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Die Kläger erhalten Entschädigungsangebote zwischen 1.350 und 6.257 Euro – je nach Modell und Alter des Fahrzeugs. Das wurde in einem Gütegespräch vor dem Oberlandesgericht Braunschweig vereinbart.
Durchschnittlich hätten Autobesitzer jetzt die Möglichkeit, sich etwa 15 Prozent des Kaufpreises als Entschädigung auszahlen zu lassen, erklärte Klaus Müller, Vorstand des vzbv. Voraussetzung: Sie besitzen das Auto immer noch und haben es vor 2016 gekauft.
Mehr als 400.000 Teilnehmer sind in der Musterfeststellungsklage gegen VW versammelt, aber der Vergleich gilt zum Beispiel nicht für Halter aus dem Ausland, Fahrzeuge, die gar nicht manipuliert wurden oder nach dem 31. Dezember 2015 erworben wurden. So haben nur rund 260 000 Kläger einen Anspruch.
Kunden müssen sich vor dem richtungsweisenden BGH-Urteil entscheiden
Die Kläger sind aber nicht an den Vergleich gebunden, sondern können frei entscheiden, ob sie das Angebot annehmen oder lieber individuell klagen möchten - in der Hoffnung, so eine höhere Entschädigungssumme zu erzielen. Allerdings haben sie nur wenig Zeit zum Überlegen: Vom 20. März bis 20. April 2020 müssen Betroffene ihren Anspruch anmelden. Zwei Wochen später aber, am 5. Mai wird der Bundesgerichtshof in Karlsruhe erstmals ein richtungsweisendes Urteil im Dieselskandal verkünden. Da kann der Beobachter nur schlussfolgern, dass man bei VW die Akten vom Tisch haben will, bevor es noch teurer wird.
Wer das Angebot nicht annehmen will, kann bis mindestens Oktober 2020 eine Einzelklage erheben.
Die Summe für jedes konkrete Vergleichsangebot an wird auf der Grundlage einer Matrix bestimmt, die unter anderem nach Kaufdatum, Fahrzeugtyp sowie Alter des Kfz unterscheidet. Die Matrix stammt von VW, sie war einer der Hauptstreitpunkte in den vergangenen Monaten.
Ombudsstelle eingerichtet
Volkswagen übernimmt zudem die Kosten für eine Anwaltsberatung in Höhe von bis zu 190 Euro (netto), falls ein Käufer das Angebot annimmt.
Der Vergleich zwischen vzbv und VW enthält auch die Einrichtung einer Ombudsstelle, an die sich Betroffene wenden können, wenn bei der Abwicklung Probleme auftreten.
Unabhängige Wirtschaftsprüfer haben die Höhe der Angebote für plausibel befunden und werden stichprobenartig die Abwicklung des Vergleichs prüfen. Auf eventuelle Ansprüche, die sie im Fall eines Entzugs der Betriebserlaubnis oder bei Hardwarenachrüstung hätten, müssen die Kläger nicht verzichten.
"Der vzbv hat für mehr gestritten. Aber im Rahmen der schwierigen Verhandlungen ist das Ergebnis das maximal Erreichbare. Das Angebot ist nicht großzügig, liegt aber im Rahmen der bisher vor deutschen Gerichten in Individualvergleichen erzielten Entschädigungssummen", meinte Klaus Müller.
Der vzbv hat wichtige Fragen und Antworten zum Vergleich zusammengestellt. Klicken Sie hier, um die Antworten zu lesen.
Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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