VW will den geprellten Diesel-Käufern freiwillige Einmalzahlungen anbieten, nachdem der Vergleich in der Musterfeststellungsklage des vzbv gescheitert ist. Die Verbraucherschützer treiben die Klage weiter voran.

VW will den geprellten Diesel-Käufern freiwillige Einmalzahlungen anbieten, nachdem der Vergleich in der Musterfeststellungsklage des vzbv gescheitert ist. Die Verbraucherschützer treiben die Klage weiter voran. (Foto: © Bartolomiej Pietrzyk /123RF.com)

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Diesel-Musterklage: Kein Vergleich, aber Geld von VW

Die Vergleichsverhandlungen zwischen Volkswagen und dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) wurden abgebrochen. Der vzbv setzt die Klage nun fort, während VW den Betroffenen außergerichtlich Geld anbietet.

Die Vergleichsverhandlungen im Musterfeststellungsverfahren gegen Volkswagen sind gescheitert. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) betreibt die Klage nun weiter. Der Konzern will den rund 400.000 klagebeteiligten Kunden Einmalzahlungen anbieten.

Der vzbv wird den Prozess vor dem Oberlandesgericht Braunschweig fortführen und die Betroffenen weiterhin informieren. Volkswagen kündigt derweil freiwillige Entschädigungen für die angemeldeten Verbraucher an. Insgesamt geht es um 830 Millionen Euro, pro Fahrzeug bietet VW zwischen 1.350 Euro und 6.257 Euro. Über die Einzelheiten ist noch nichts bekannt.

Über den Abbruch der Verhandlungen durch Volkswagen ist der vzbv irritiert. Es wurde berichtet, dass die Gespräche an zu hohen Honorarforderungen gescheitert seien. vzbv-Vorstand Klaus Müller stellte klar: "Eine Abwicklung durch unsere Anwälte war für den vzbv nicht zwingend, noch vor zwei Tagen haben wir einen Alternativvorschlag unterbreitet." Alle Informationen zur Klage finden Sie unter musterfeststellungsklagen.de

vzbv fordert von VW, alle Betrogenen zu entschädigen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert die Volkswagen AG auf, ihren am 14. Februar angekündigten Direktvergleich mit Verbraucherinnen und Verbrauchern zügig vorzulegen und transparent, sicher sowie für die Betrugsopfer risikolos abzuwickeln. Der vzbv widerspricht der Darstellung von Volkswagen, es habe einen "bereits ausgehandelten Vergleich" gegeben. Müller und forderte den Konzern auf, das Angebot allen Geschädigten zu unterbreiten. "Statt einige Hunderttausend könnten so Millionen betrogene Verbraucher in den Genuss von Entschädigungszahlungen kommen."

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Verband führt Prozess fort

Zuletzt diskutiert wurden Entschädigungen in Höhe von rund 15 Prozent des Kaufpreises. Bei dem nun angebotenen Direktvergleich hat der vzbv keine Kontrollmöglichkeit. Alle Informationen zum Angebot von VW finden Sie unter vergleich.volkswagen.de

Der vzbv rechnet damit, dass das Oberlandesgericht Braunschweig nun, nachdem Volkswagen die Verhandlungen hat scheitern lassen, zügig einen neuen Verhandlungstermin ansetzen wird. "Wir werden auf jeden Fall weiterkämpfen. VW hat die Vergleichsverhandlungen beendet. Aber die Musterfeststellungsklage geht weiter", erklärte Müller.​

Entschädigungshöhe sinkt mit der Zeit

Juristen rechnen damit, dass die Musterfeststellungsklage wohl bis zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) gehen wird. Volkswagen selbst erwartet ein rechtskräftiges Urteil daher frühestens im Jahr 2023. Bis dahin sinkt der Entschädigungsanspruch der betroffenen Fahrzeughalter jedoch um fast eine halbe Milliarde Euro, mahnt Rechtsanwalt Claus Goldenstein, der viele Diesel-Kläger in individuelllen Verfahren vertritt.

"Die die individuelle Entschädigungssumme jedes Klägers bei der Rückgabe des manipulierten Fahrzeuges setzt sich aus dem Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die bereits gefahrene Strecke zusammen. Für diese Nutzungsentschädigung ziehen die Gerichte eine ungefähre maximale Laufleistung des Fahrzeuges heran und berechnen darauf basierend den Wertverlust aufgrund der bislang zurückgelegten Strecke", erklärt Anwalt Goldenstein. Je mehr Zeit vergeht, desto höher fällt dieser Wertverlust aus. Der Autokonzern spielt also auf Zeit – zum Nachteil der Käufer.

Aber es gibt einen Stichtag, den sich alle geprellten Diesel-Fahrer rot im Kalender anstreichen sollten: Am 5. Mai 2020 wird der erste Fall im Abgasskandal vor dem Bundesgerichtshof verhandelt. Ein Urteil wird noch am selben Tag erwartet und eine Signalwirkung für sämtliche Gerichte in Deutschland haben.

Der Bundesgerichtshof hat bislang noch kein Urteil im Abgasskandal fällen können, aber in einem Hinweisbeschluss seine Ansicht kundgetan: Manipulierte Dieselautos sind mangelhaft!

Text: / handwerksblatt.de