Wenn der Urlaub platzt
Keine Buchung ohne Angebot einer Reiserücktrittsversicherung – doch nicht immer ist ist sinnvoll, und ein Preisvergleich spart Geld.
Urlaub gehört zum Standard: 18 Prozent der Deutschen verreisen gleich viermal pro Jahr, weitere 39 Prozent leisten sich den Luxus zwei- bis dreimal jährlich, und immerhin knapp jeder Vierte leistet sich eine einmalige Auszeit pro Jahr. Nur rund 18 Prozent verzichten auf eine Reise, meldet das Statistische Bundesamt – in der Regel deshalb, weil die finanziellen Mittel fehlen.
Denn pro Person, so haben die Sparkassen ermittelt, ließen sich die Deutschen die Ferien 2024 im Durchschnitt 1.544 Euro kosten. Und damit das Geld sicher investiert ist, schließen viele eine Reiserücktrittsversicherung ab, um im Falle einer Absage nicht das Geld zum Fenster hinauszuwerfen.
Dabei ist eine derartige Police nicht immer sinnvoll. Sie kann "lediglich bei teuren Reisen oder beim Urlaub mit Kindern sinnvoll sein", sagt die Verbraucherzentrale und weist zudem darauf hin, dass eine Reisegepäckversicherung in der Regel verzichtbar sei. Der Grund: relativ hohe Kosten bei relativ geringem Versicherungsschutz. Lediglich eine Reiseabbruchversicherung sei eine sinnvolle Ergänzung.
Was eine Versicherung leisten kann
Eine Reiserücktritts- in Kombination mit einer Reiseabbruchversicherung springt dann finanziell in die Bresche, wenn die Urlaubswilligen
- eine Reise nicht oder nur verspätet antreten können,
- vorzeitig die Reise abbrechen müssen,
- verspätet von einer Reise zurückkehren,
- Reiseleistungen wie etwa Mietwagen oder Ausflüge nicht in Anspruch nehmen können.
Versicherung: Ombudsmann klärt Streitfälle kostenfrei
Zu den versicherten Gründen zählen beispielsweise schwere Erkrankungen, ein Unfall, Todesfälle in der Familie oder auch berufliche Zwänge. Dann zahlt die Assekuranz für alle versicherten Personen die vertraglich vereinbarte Summe. Haben die Versicherten eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird die Summe natürlich auch um diesen Betrag vermindert. Und: Das versicherte Ereignis muss tatsächlich unerwartet eingetreten sein und es den Versicherten unzumutbar machen, die Reise anzutreten oder fortzusetzen.
Vor allem Letzteres führt zum Streit, ob die Assekuranz zahlt. Hier könnte ein Ombudsmann helfen, der den Streit schlichtet, vorausgesetzt, die Versicherung nimmt an so einem Verfahren teil. Der Vorteil: Das Verfahren ist kostenfrei und bei einem Streitwert von unter 10.000 Euro muss sich die Versicherung nach der Entscheidung des Ombudsmanns richten, so die Verbraucherzentrale. Bei höheren Werten gibt es lediglich eine Empfehlung, als Verbraucher ist man generell nicht daran gebunden und kann versuchen, im Streitfall gerichtlich höhere Zahlungen durchzusetzen.
Wer eine Police abschließt, sollte dies frühzeitig tun, spätestens 30 Tage vor Reiseantritt – und dies am besten unabhängig vom gewählten Reiseveranstalter. So lassen sich bessere Bedingungen bei besseren Konditionen erreichen. Wer mehrfach im Jahr urlaubt, sollte zudem über eine Jahrespolice nachdenken: Sie ist meistens günstiger und sollte als Versicherungssumme mindestens so hoch sein wie der Preis für die teuerste Reise.
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Text:
Stefan Buhren /
handwerksblatt.de
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