Neun BAFA-Förderprogramme für Klimaschutz liegen auf Eis
Neun BAFA-Förderprogramme wurden wegen der Haushaltssperre des Bundes gestoppt. Auch das "Aufbauprogramm Wärmepumpe" für Betriebe, die ihre Beschäftigten weiterqualifizieren. Wärmepumpen selbst werden weiter gefördert.
Das Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts bringt nach einem Stopp von KfW-Förderprogrammen auch neun BAFA-Programme zum Erliegen: Die finanziellen Mittel für diese Förderprogramme werden größtenteils aus dem Klima- und Transformationsfonds bedient, heißt es beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Aufgrund der Haushaltssperre dürften momentan keine neuen finanziellen Zusagen getätigt werden, die mit Zahlungen für die Jahre ab 2024 verbunden sind.
Annahme und Bewilligung von Anträgen pausiert
"Entsprechend werden mit sofortiger Wirkung und bis auf Weiteres sowohl die Annahme als auch Bewilligung von Anträgen pausiert", so das BAFA. Wichtig: Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen können weiterverfolgt werden.
"Die Bundesregierung arbeitet mit Hochdruck daran, schnellstmöglich Planungssicherheit zu schaffen", heißt es auf der Website des BAFA.
Folgende Förderprogramme sind betroffen:
- Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)
- Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)
- Energieberatung für Wohngebäude (EBW)
- Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)
- Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW). Hinweis des BAFA; Bei dem Förderprogramm BAW handelt es sich nicht um ein Förderprogramm für Wärmepumpen. Die Förderung richtet sich ausschließlich an Unternehmen, die ihre Mitarbeiter zum Thema Heizungswärmepumpen weiterqualifizieren wollen. Wärmepumpen würden weiterhin im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert.
- Förderprogramm Serielle Sanierung
- Richtlinie zur Förderung von Kälte-und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären und Fahrzeug-Anwendungen (Kälte-Klima-Richtlinie)
- Richtlinie zur Förderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Wirtschaft und Kommunen (E-Lastenfahrrad-Richtlinie)
- Förderprogramm "Bürgerenergiegesellschaften" bei Windenergie an Land
Ausnahmen
Ausgenommen vom Förderstopp sind laut BAFA die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und die Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus).
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Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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