Kindergeld bis zum Ende der Ausbildungszeit
Kindergeld gibt es für Azubis bis zum Ende der gesetzlich festgelegten Ausbildungszeit. Die Auszahlung endet also nicht schon nach der Abschlussprüfung und der Bekanntgabe der Noten.
Wann endet die Kindergeldzahlung? Das ist ein häufiges Streitthema. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat jetzt zugunsten der Eltern von Jugendlichen entschieden, die sich in einer Berufsausbildung befinden.
Demnach endet die Kindergeldzahlung aufgrund einer Berufsausbildung nicht bereits mit der Bekanntgabe des Ergebnisses einer Abschlussprüfung, sondern erst mit dem späteren Ablauf der gesetzlich festgelegten Ausbildungszeit (Az.: III R 19/16).
Im konkreten Fall absolvierte die Tochter des Klägers eine dreijährige Ausbildung zur staatlich anerkannten Heilerziehungspflegerin bis zum 31. August 2015. Die Tochter bestand die Abschlussprüfung bereits im Juli 2015; in diesem Monat wurden ihr die Prüfungsnoten mitgeteilt.
Die Familienkasse ging davon aus, dass eine Berufsausbildung, die die Voraussetzung für die Kindergeldzahlung ist, bereits mit Ablauf des Monats endet, in dem das Prüfungsergebnis bekanntgegeben wird, sodass es nicht auf das Ende der durch Rechtsvorschrift festgelegten Ausbildungszeit ankommt. Sie stellte die Zahlung nach dem Juli also ein. Der Vater wandte sich dagegen und erstritt vor dem Finanzgericht das Kindergeld für den Monat August. Die Revision der Familienkasse hatte keinen Erfolg.
Der BFH hat mit dem neuen Urteil nun seine Rechtsprechung zur Dauer der Berufsausbildung präzisiert. In den bislang entschiedenen Fällen war die Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses der späteste in Betracht kommende Zeitpunkt des Ausbildungsverhältnisses. Hiervon unterscheidet sich der aktuelle Fall, weil hier das Ausbildungsende durch eine eigene Rechtsvorschrift geregelt ist.
Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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