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HWK des Saarlandes | September 2024
Online-Kursus zur Finanzbuchhaltung
Die Handwerkskammer des Saarlandes bietet einen Online-Kurs zur Vorbereitung auf den Hauptlehrgang Teil III "Wirtschaft und Recht" an.
Die derzeit gültige Sachverständigenordnung der Handwerkskammer Koblenz wurde angepasst. (Foto: © kzenon/123RF.com)
Vorlesen:
Die derzeit für die Handwerkskammer Koblenz geltende Sachverständigenordnung wurde angepasst.
Die Anpassung der derzeit für die Handwerkskammer Koblenz geltende Sachverständigenordnung an die Mustersachverständigenordnung sowie die dazu gehörenden Richtlinien des ZDH betrifft schwerpunktmäßig diese Punkte:
Nach § 17 unserer Sachverständigenordnung besteht die Verpflichtung zur ständigen Fortbildung auf dem Sachgebiet, für das die Sachverständigen öffentlich bestellt und vereidigt sind. Ihre Qualifikation müssen sie während der gesamten Dauer ihrer öffentlichen Bestellung wahren und den neuesten Erkenntnissen anpassen. Das im § 17 näher dargelegte strukturierte Fortbildungsverfahren gewährleistet eine tragfähige und nachvollziehbare Basis zur Wertigkeit der Fortbildung.
Während die Fachverbände des Handwerks für die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen bezüglich der fachlichen Fort- und Weiterbildung erste Ansprechpartner sind, haben wir einige Fortbildungsveranstaltungen im fachübergreifenden Bereich im Angebot. Die absolvierten Fortbildungsmaßnahmen müssen belegt werden. Die Handwerkskammer führt hierzu ein Fortbildungskonto. Zur Pflege des Fortbildungskontos soll künftig unter Vorlage von Nachweisen mitgeteilt werden, an welchen Fortbildungsveranstaltungen die Sachverständigen während der laufenden Amtsperiode teilgenommen haben. Bei Nichterfüllung der Fortbildungsverpflichtung kann die Wiederbestellung verweigert werden. Für die laufende Bestellung gilt die Fortbildungsverpflichtung anteilig mit Bekanntmachung der Sachverständigenordnung.
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