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Anmeldungen zu Gesellen- und Abschlussprüfungen

Angehende Gesellen in der gewerblichen und kaufmännischen Ausbildung, die dieses Jahr ihre Prüfung beenden, müssen für die Prüfungsanmeldung Fristen beachten.

Gewerbliche und kaufmännische Lehrlinge (Auszubildende) im Handwerk, die ihre Berufsausbildung bis 15. September 2024 beenden und deren Berufsausbildungsverhältnisse in die Lehrlingsrolle der Handwerkskammer des Saarlandes eingetragen sind, werden – sofern sie die sonstigen Voraussetzungen erfüllen – zu den Sommerprüfungen 2024 zugelassen.

 

Hintergrund: Anmeldungen Hintergrund Die Anträge auf Zulassung zu den Gesellen- und Abschlussprüfungen sind mit den erforderlichen Unterlagen von den Lehrlingen (Auszubildenden) bzw. Ausbildenden (mit Zustimmung der Lehrlinge) bei der Handwerkskammer des Saarlandes, Hohenzollernstraße 47 - 49, Postfach 10 13 31, 66013 Saarbrücken, einzureichen.
Frist Anmeldeschluss ist der 9. Februar 2024. Später eingehende Anmeldungen können zum Sommerprüfungstermin 2024 nicht mehr berücksichtigt werden.
Unterlagen Die Handwerkskammer des Saarlandes sendet allen Prüfungsbewerbern über ihre Ausbildungsbetriebe die Anmeldevordrucke rechtzeitig zu. Darüber hinaus können auch Anmeldevordrucke telefonisch unter der Nummer 0681 5809-122 bei der Handwerkskammer angefordert werden. Anträge auf vorzeitige bzw. ausnahmsweise Zulassung zu den Gesellen- oder Abschlussprüfungen sowie auf Zulassung zu Wiederholungsprüfungen sind ebenfalls bei der Handwerkskammer erhältlich. Diese Antragsvordrucke müssen vollständig ausgefüllt und mit allen Unterlagen bis spätestens 9. Februar 2024 eingereicht werden.

Kontakt: PrüfungswesenKontakt Katrin Backes, Prüfungswesen, Telefon 0681 5809122, E-Mail: k.backes@hwk-saarland.de

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Text: / handwerksblatt.de

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