Die Pflichtversicherung "assurance R.C. Décennale" ist Teil des französischen Rechts. Dies gilt auch bei grenzüberschreitenden Arbeiten, eine Info-Veranstaltung klärt auf.

Die Pflichtversicherung "assurance R.C. Décennale" ist Teil des französischen Rechts. Dies gilt auch bei grenzüberschreitenden Arbeiten, eine Info-Veranstaltung klärt auf. (Foto: © George Tsartianidis/123RF.com)

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Frankreich: Info-Veranstaltung zur Pflichtversicherung

Die "assurance R.C. Décennale" ist in Frankreich eine Pflichtversicherung für Gewährleistungsansprüche bei bestimmten Mängeln an Bauwerken.

Das französische Recht schreibt im Rahmen der Pflichtversicherung für Gewährleistungsansprüche bei bestimmten Mängeln an Bauwerken und an tragenden Teilen von Gebäuden, sowohl für Neubauten als auch für Renovierungsarbeiten, eine Gewährleistungsfrist von zehn Jahren vor. Damit fallen auch viele saarländische Handwerker bei der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen in Frankreich unter die Regelungen der R.C. décennale.

In einer Informationsveranstaltung am 14. Mai 2024 um 17.30 Uhr im Ausstellungsraum der Handwerkskammer des Saarlandes wird Christian Walther von der Iridios Versicherungsmakler GmbH & Co. KG über den Geltungsbereich, die Regelungen und die Abschlussmöglichkeiten dieser französischen Pflichtversicherung informieren.

 

Anmeldung: Info-Veranstaltung Anmeldungen sind unter folgendem Link möglich. 

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Text: / handwerksblatt.de

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