Deutsche Handwerksbetriebe, die in Frankreich im Baubereich tätig sind oder tätig werden wollen, benötigen unter anderem einen Bauausweis, die sogenannte Carte BTP. Das Portal zur Beantragung wurde überarbeitet.

Deutsche Handwerksbetriebe, die in Frankreich im Baubereich tätig sind oder tätig werden wollen, benötigen unter anderem einen Bauausweis, die sogenannte Carte BTP. Das Portal zur Beantragung wurde überarbeitet. (Foto: © George Tsartianidis/123RF.com)

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Carte BTP jetzt fünf Jahre gültig

Deutsche Handwerksbetriebe, die in Frankreich im Baubereich tätig sind oder tätig werden wollen, benötigen unter anderem einen Bauausweis, die sogenannte Carte BTP.

Die Carte BTP musste bisher für jeden Einsatz neu beantragt werden. Bauausweise, die nach dem 1. April 2024 beantragt werden, haben nun eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren und gelten somit für mehrere Einsätze bzw. Entsendungen in diesem Zeitraum. Für einen erneuten Einsatz muss der Bauausweis des Mitarbeitenden reaktiviert werden.

Auch bei einem Arbeitgeberwechsel innerhalb der fünf Jahre muss keine neue Carte BTP beantragt werden. Die Angaben auf der Karte müssen jedoch vor der Entsendung durch den neuen Arbeitgeber aktualisiert werden. Das Portal zur Beantragung der Carte BTP wurde entsprechend überarbeitet.

 

Kontakt Kontakt Fragen zu den Änderungen beantwortet die Außenwirtschafts- und Messeberaterin der Handwerkskammer des Saarlandes Sabrina Rüther, Tel: 0681 5809145, E-Mail: s.ruether@hwk-saarland.de

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Text: / handwerksblatt.de

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