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HWK Trier | Mai 2025
Beratung: Beruflich weiterkommen im Handwerk
Persönliche Beratung beim "Zukunftstreffer" :Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, 13. Mai, von 16. bis 17.30 Uhr.
Der Mindestlohn in Frankreich ist zum 1. Oktober 2021 um mehr als zwei Prozent zum Vorjahr gestiegen. (Foto: © George Tsartianidis/123RF.com)
Vorlesen:
Das Nachbarland Frankreich hat zum 1. Oktober eine Anpassung des Mindestlohns vorgenommen.
Frankreich nahm zum 1. Oktober dieses Jahres eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes vor. Grund dafür ist die Inflation. Das französische Arbeitsrecht sieht eine automatische Anpassung des Mindestlohns vor, wenn der Verbraucherpreisindex um mehr als zwei Prozent gegenüber dem Vorjahr steigt.
Der Bruttolohn, der mindestens pro Stunde gezahlt werden muss, erhöht sich nun von 10,25 Euro auf 10,48 Euro. Auf den Monatslohn gerechnet ergibt sich somit bei einer 35-Stunden-Woche ein Mindestverdienst von 1554,58 Euro, eine Steigerung von 35 Euro. Dies gilt auch für deutsche Arbeitnehmer, die vorübergehend nach Frankreich entsandt werden.
Hintergrund Bei Fragen zum französischen Mindestlohn unterstützt die Außenwirtschafts- und Messeberaterin der Handwerkskammer des Saarlandes Sabrina Rüther, Tel.: 0681/5809145, E-Mail: s.ruether@hwk-saarland.de
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