Das Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" von 2020 wurde in diesem Frühjahr erweitert und modifiziert.

Das Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" von 2020 wurde in diesem Frühjahr erweitert und modifiziert. (Foto: © kebox/123RF.com)

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Wichtiges zum Ausbildungsförderprogramm

Im Frühjahr 2021 wurde das 2020 aufgelegte Bundesförderprogramm "Ausbildungsplätze sichern" modifiziert und erweitert.

Das Deutsche Handwerksblatt (DHB) hat zusammengefasst, welche Fördermöglichkeiten ausbildende Betriebe beim modifizierten Bundesförderprogramm "Ausbildungsplätze sichern" nutzen können und was es bei der Antragstellung zu beachten gilt.

Ausbildende kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die ihre Ausbildungsleistung trotz Pandemiebelastung im Vergleich zu den drei Vorjahren aufrechterhalten oder erweitern, können mit einer Ausbildungsprämie gefördert werden. Betriebe, die ihr Ausbildungsplatzangebot aufrechterhalten, können eine Prämie von 4.000 Euro erhalten. Sofern ein Betrieb über den Durchschnitt der letzten drei Jahre hinaus ausbildet, ist sogar eine Förderung von 6.000 Euro möglich. Wichtig: Antragsberechtigt sind ausschließlich Betriebe, die auch tatsächlich einen Ausbildungsvertrag ab dem 1. Juni 2021 abgeschlossen haben. Darüber hinaus müssen die Betriebe die Inanspruchnahme von Kurzarbeit oder einen pandemiebedingten Umsatzrückgang nachweisen können.

KMU, die trotz erheblichen Arbeitsausfalls (mindestens 50 Prozent) ihre Ausbildungsaktivitäten fortsetzen, das heißt Kurzarbeit für Lehrlinge vermieden haben, können einen Zuschuss von bis zu 75 Prozent der Ausbildungsvergütung erhalten. Der Bund plant, für diesen Zweck bis Dezember 2021 die entsprechenden Fördermittel bereitzustellen.

Betriebe bei Ausbildungsaktivitäten entlasten

Wenn KMU die Ausbildung pandemiebedingt temporär nicht fortsetzen können, können andere KMU, Überbetriebliche Berufsbildungsstätten oder andere etablierte Ausbildungsdienstleister befristet die Ausbildung übernehmen. Für die dem Stammausbildungsbetrieb dadurch entstandenen Kosten ist eine Förderung von 450 Euro pro Woche je Lehrling möglich. Dies gilt, wenn der ursprünglich ausbildende Betrieb vollständig oder zu wesentlichen Teilen pandemiebedingt von Schließungen oder erheblichen Auflagen betroffen ist, die eine Fortsetzung des Geschäftsbetriebs maßgeblich behindern. Die Mindestdauer der geförderten Auftrags- oder Verbundausbildung beträgt vier Wochen, maximal können 18 Wochen gefördert werden (das entspricht einer maximalen Förderhöhe von 8.100 Euro). Bundesfördermittel stehen hierfür bis zum 31. Dezember 2021 bereit.

Betriebe, die Auszubildende aus pandemiebedingt insolventen Unternehmen jeder Größe bis zum Abschluss ihrer Ausbildung übernehmen, können pro Azubi eine Prämie von 6.000 Euro erhalten. Die Größe des übernehmenden Betriebs spielt dabei keine Rolle. Die Prämie wird auch dann gezahlt, wenn Auszubildende übernommen werden, deren Ausbildungsvertrag pandemiebedingt gekündigt oder aufgelöst wurde. Die Förderung dieser Maßnahme ist bis zum 31. Dezember 2021 sichergestellt.

Lockdown-II-Sonderzuschuss gleicht Ausfälle aus

Ausbildende Kleinstunternehmen können einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro pro Azubi erhalten, wenn das Unternehmen pandemiebedingt in der Zeit von 01. November 2020 bis 31. Juli 2022 seine Geschäftstätigkeit völlig oder weitgehend einstellen musste aber dennoch seinen Auszubildenden beziehungsweise seine Auszubildende weiterbeschäftigt hat. Die Förderung läuft bis zum 31. Juli 2021.

Ein besonders von der Pandemie betroffener Ausbildungsbetrieb mit bis zu 499 Mitarbeitenden kann einen Zuschuss zu den Kosten erhalten, die durch die Teilnahme seines Lehrlings an einem Prüfungsvorbereitungskurs entstanden sind. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der etwaigen Kosten, maximal 500 Euro. Die Fördermaßnahme läuft für den Zeitraum vom 18. März 2021 bis 31. Dezember 2021.

 

Bei der Antragstellung unbedingt beachtenAlle nötigen Formulare zur Antragsstellung können über die Website der Bundesagentur für Arbeit abgerufen werden. Auf der Website finden sich darüber hinaus weitere nützliche Infos zum Förderprogramm sowie zur Antragstellung und eine Liste häufig gestellter Fragen (FAQs). 
Das Formular zur Förderung der Prüfungsvorbereitung steht auf der Homepage der Deutsche Rentenversicherung Bundesknappschaft Bahn-See zum Download bereit
Rückfragen zum Förderprogramm "Ausbildungsplätze sichern" beantwortet bei der Handwerkskammer des Saarlandes der Fachbereichsleiter Berufsausbildung, Fachkräftesicherung Stefan Emser, Tel.: 0681 5809 143, E-Mail: s.emser@hwk-saarland.de

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Text: / handwerksblatt.de

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