Auch wenn das Bäckerhandwerk im Schwerpunkt regionaler Grundversorger ist, werden gerade saisonale Spezialitäten wie Stollen, Lebkuchen oder regionale Gebäcke auch an Kundinnen und Kunden im benachbarten EU-Ausland verschickt. "Für ein paar Pakete Stollen ins EU-Ausland darf ein Bäcker nicht zum Exportmanager werden", sagt Roland Ermer.

Auch wenn das Bäckerhandwerk im Schwerpunkt regionaler Grundversorger ist, werden gerade saisonale Spezialitäten wie Stollen, Lebkuchen oder regionale Gebäcke auch an Kundinnen und Kunden im benachbarten EU-Ausland verschickt. "Für ein paar Pakete Stollen ins EU-Ausland darf ein Bäcker nicht zum Exportmanager werden", sagt Roland Ermer. (Foto: © Anna Pustynnikova /123RF.com)

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Verpackungsverordnung: Bäckerhandwerk für wirksame Bagatellschwellen für KMU

Das Bäckerhandwerk begrüßt die im Umweltausschuss des EU-Parlaments beschlossenen Erleichterungen für Betriebe bei der Verpackungsverordnung. Es fordert aber gleichzeitig weitere Vereinfachungen und klare Bagatellschwellen für mittelständische Betriebe.

Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat Vereinfachungen in der EU-Verpackungsverordnung enthaltenen Vorgaben beschlossen. Demnach soll die Verpflichtung für Hersteller, in jedem Mitgliedstaat einen Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) zu benennen, in das sie Waren liefern, bis 2035 für kleine und mittlere Unternehmen vollständig ausgesetzt werden. Außerdem sollen Kleinst- und Kleinbetriebe von der Pflicht befreit werden.

Aus Sicht des Bäckerhandwerks ist dies ein "erster Schritt in Richtung praxistaugliche Erleichterungen für Handwerksbetriebe". Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks begrüßt zwar die geplante Aussetzung der Bevollmächtigtenpflicht, fordert aber gleichzeitig weitere Vereinfachungen und klare Bagatellschwellen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). "Für ein paar Pakete Stollen ins EU-Ausland darf ein Bäcker nicht zum Exportmanager werden. Die Aussetzung der Bevollmächtigtenpflicht für kleine Betriebe ist daher ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung", sagt Roland Ermer, Präsident des Bäckerverbands. 

Großer zusätzlicher Aufwand

Allerdings müsse nun auch für mittelgroße Betriebe praxistaugliche Lösungen gefunden werden. "Der ursprüngliche Entwurf der Verpackungsverordnung hätte auch Klein- und Kleinstunternehmen verpflichtet, in jedem EU-Land, in das sie verpackte Waren liefern, einen Bevollmächtigten zu benennen. Auch wenn das Bäckerhandwerk im Schwerpunkt regionaler Grundversorger ist, werden gerade saisonale Spezialitäten wie Stollen, Lebkuchen oder regionale Gebäcke auch an Kundinnen und Kunden im benachbarten EU-Ausland verschickt", so der Verband.

Für das Bäckerhandwerk wäre das mit großem zusätzlichen Aufwand verbunden gewesen und Kosten von mehreren Millionen Euro. Rund 500 Bäckereibetriebe wären nach Einschätzung des Zentralverbands von den entsprechenden Verpflichtungen betroffen gewesen. Jetzt plant die EU-Kommission, dass Klein- und Kleinstunternehmen auf diese Bevollmächtigten verzichten können. Dies reiche aber für das Bäckerhandwerk nicht aus, da Bäckereien wegen der personalintensiven Tätigkeiten zumeist über der Grenze der Klein- und Kleinstunternehmen lägen.

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Große Mengen und kleine handwerkliche Lieferungen unterscheiden

Die Bäcker fordern deswegen weitere Verbesserungen der Verordnung in ihrem Sinne. Ermer: "Die Befreiung sollte für alle mittelständischen Handwerksbetriebe gelten und Größe nicht allein an die Mitarbeiterzahl gebunden sein. Langfristig muss die Benennung eines Bevollmächtigten im EU-Ausland freiwillig bleiben." Darüber hinaus braucht es aus Sicht des Zentralverbands wirksame Bagatellschwellen, unterhalb derer kleine Liefermengen von den Pflichten ausgenommen werden. "Wir brauchen Regeln, die zwischen großen Mengen und kleinen handwerklichen Lieferungen unterscheiden", so Ermer. 

Auch bei den Meldeverfahren fordert der Verband mehr Praxistauglichkeit. Betriebe sollten ihre EU-Lieferungen möglichst unkompliziert über die bestehenden nationalen Systeme melden können. Die Daten könnten anschließend automatisiert in ein EU-weit einheitliches Meldesystem überführt werden. "Europas Wirtschaft braucht einheitliche praxistaugliche Lösungen – aber keine 27-fache Bürokratie" erklärt Ermer.

Quelle: Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks

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Text: / handwerksblatt.de

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