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HWK Trier | September 2026
Onlineworkshop: Attraktiver Arbeitgeber
Ein Onlineworkshop im Rahmen des Projekts Handwerk attraktiv RLP gibt Arbeitgebern nützliche Tipps rund um Arbeitsmarkt und Fachkräftemangel.
"Auch ein digitaler Pflichtbon bleibt ein Pflichtbon. Beim Brötchenkauf muss weiterhin ein Beleg bereitgestellt werden, selbst wenn ihn niemand haben möchte. Das ist keine Abschaffung, sondern dieselbe Bürokratie unter anderem Namen", sagt Roland Ermer. (Foto: © ZDB)
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24. September 2026
Nach dem Kabinettsbeschluss zum Kassengesetz kritisiert das Bäckerhandwerk, dass die Bonpflicht nicht entfällt, sondern nur ins Digitale überführt wird.
Mit dem jetzt von der Bundesregierung beschlossenen Kassengesetz will sie die Bonpflicht nicht wie ursprünglich abschaffen. Ab dem Jahr 2028 soll nur die Pflicht zur Ausgabe von Papierbons entfallen, dafür sollen die Belege aber digital bereitgestellt werden. Auf ausdrücklichen Wunsch der Kunden müssen Händler auch nach Auslaufen der Papierbonpflicht Papierquittungen ausstellen.
"Auch ein digitaler Pflichtbon bleibt ein Pflichtbon. Beim Brötchenkauf muss weiterhin ein Beleg bereitgestellt werden, selbst wenn ihn niemand haben möchte. Das ist keine Abschaffung, sondern dieselbe Bürokratie unter anderem Namen", sagt dazu Roland Ermer, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks (ZV).
GesetzentwurfMehr über die Pläne der Bundesregierung und die Reaktion des Handwerks lesen Sie hier:
Bonpflicht wird nicht abgeschafftDie Bundesregierung habe im Koalitionsvertrag ausdrücklich die Abschaffung der Bonpflicht versprochen. Ein Beleg sollte nur dann erstellt und bereitgestellt werden müssen, wenn der Kunde ihn ausdrücklich wünscht – digital oder auf Papier, nach Wahl des Betriebs. "Der nun vorgelegte Entwurf bricht mit dieser Zusage", so Ermer.
Das Bäckerhandwerk unterstütze Maßnahmen gegen Steuerhinterziehung und faire Wettbewerbsbedingungen. Die weit überwiegende Zahl der Handwerksbäckereien arbeite schon mit elektronischen Kassen und zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen. Eine zusätzliche digitale Belegbereitstellungspflicht schaffe deshalb keinen Mehrwert, könne aber je nach Kassensystem zusätzliche Kosten für Nachrüstung, Software, Lizenzen und Schulungen verursachen.
Dies finanziell zu stemmen, ist für viele Betriebe kaum möglich. "Die Bonpflicht ist nicht abgeschafft. Sie ist lediglich digitalisiert worden. Das ist ein Unterschied in der Technik, aber nicht in der Bürokratie. Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Übergangsregelungen verschieben das Problem zudem lediglich nach hinten, lösen es aber nicht", sagt ZV-Hauptgeschäftsführer Dr. Friedemann Berg.
"Gerade für kleine und mittlere Betriebe zählt jeder zusätzliche Aufwand." Besonderen Handlungsbedarf sieht der Zentralverband bei mobilen Verkaufswagen, Wochenmarktständen und Verkäufen auf Volksfesten. Für diese Verkaufsformen sind praxistaugliche Ausnahmen erforderlich. "Es reicht nicht, die Ausnahmen erst nach Verabschiedung des Gesetzes konkretisieren zu wollen."
Der Zentralverband fordert erneut die Korrektur des Kabinettsbeschlusses: "Die Bundesregierung hat den Betrieben die Abschaffung der Bonpflicht versprochen. Jetzt muss dieses Versprechen auch an der Ladentheke eingelöst werden. Unsere Bäckereien brauchen weniger Pflichten und mehr Zeit für ihr Handwerk", erklärt Ermer.
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